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DATEV: Anlagevermögen über Excel exportieren und wieder importieren

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letzte Antwort am 18.04.2024 10:56:44 von Brigitte_Schneider
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herrkirner
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

ich habe folgender Fall:

 

Ich habe 2 Mandantennummern, Mdt 1 geht bis 31.12.21, Mdt 2 beginnt am 01.01.22.

Nun muss ich das Anlagevermögen von Mdt1 in Mdt 2 einpflegen. Hierzu bin ich nach DATEV Dokument 1032019 gegangen und habe in der Inventarübersicht mit STRG A alles ausgewählt und mit STRG + V die Daten in einer neuen Excel Tabelle eingefügt.Anschließend in Mdt 2 über Bestand / Importieren / Inventare Datenübernahme die Excel-Datei eingelesen. Das hat erfreulicherweise auch alles funktioniert. Zum abtimmen der einzelnen Werte habe ich bei Mdt 2 Anlag auch 2021 angelegt. Hier habe ich dann aber leider gesehen das kein einziger Wert übereinstimmt. AHK Betrag stimmt, aber die restlichen Werte sind alle falsch. Muss ich beim Import der Excel Datei noch etwas besonderes beachten?

 

Vielen Dank.

 

hapet
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 4
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Hallo @herrkirner ,

 

ist die Formulierung "zum Abstimmen auch 2021 angelegt" so zu verstehen, dass im ersten Schritt 2022 kopiert wurde? Treten Fehler auf, wenn Mdt.1/2021 zu Mdt2/2021 übertragen wird?  

 

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wwinkelhausen
Fachmann
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84 Mal angesehen

Über Excel gehe ich da nie. Wird immer der Anlagbestand übertragen.

Dinosaurier
DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Schneider
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @herrkirner

 

eine Exportdatei enthält Stichtagswerte, in Ihrem Fall die Werte zum 31.12.2021. Beim Import werden diese als Vortragswerte zum 1.1.2022 übernommen. Nur dann stimmen die Werte (im Wirtschaftsjahr 2022) in beiden Mandanten überein.


Beim Übertrag des Anlagevermögens auf einen anderen Mandanten ist nicht immer ein Export/Import der Wirtschaftsgüter erforderlich.
Die Vorgehensweise hängt von mehreren Faktoren ab. Zum Beispiel:
- Stimmen die Wirtschaftsjahre der beiden Mandanten überein?
- Haben die beiden Mandanten gleiche Stammdaten (Kontenrahmen, Sachkontennummernlänge, Bereiche)
- Fängt der Mandant neu an oder gibt es bereits Vorjahre (in der Fibu)?
- Gibt es beim übernehemenden Bestand schon ein Anlagevermögen? Soll das neue hinzugefügt werden?


Je nachdem welcher Sachverhalt bei Ihnen vorliegt, sind auch andere Lösungen denkbar.
Eine Übersicht von verschiedenen Ausgangssitutionen und dazugehörige Lösungsmöglichkeiten finden Sie hier:
Anlagevermögen übertragen: von einem Bestand auf einen anderen Bestand (Überblick)

 

Viele Grüße aus Nürnberg 

Brigitte Schneider
Service Anlagenbuchführung, DATEV eG
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letzte Antwort am 18.04.2024 10:56:44 von Brigitte_Schneider
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