Moin, mir geht es um die Abmeldungen für das neue elektronische Verfahren zum Nachweis der Pflegeversicherung, hier um den Zeitpunkt, zu dem eine Abmeldung erfolgt. Mir ist es jetzt bei zwei Mitarbeitern aufgefallen, die eine Befristung bis zum 31.07.2025 hatten, dass eine Abmeldung ab 10.07.2025 vorgenommen wurde und dies, bevor die Abrechnung 07/2025 erfolgt ist. Mir ist jetzt gerade mitgeteilt worden, dass bei dem einen Auszubildenden sich der Ausbildungsvertrag verlängert, so dass ich das Befristungsdatum jetzt hochsetzen muss und dann die Juli-Abrechnung erstelle. Für das PV-Verfahren ist die Abmeldung (warum zum 10.07.2025?) bereits erfolgt, so dass (hoffentlich) automatisch wieder eine Anmeldung erfolgt. Wäre es aber nicht sinnvoll, dass die Abmeldung erst nach erfolgter Abrechnung des Austrittsmonats vorgenommen wird und dass diese Abmeldung dann auch tatsächlich erst zum Austrittsdatum erfolgt? Oder welchen Sinn hat die frühzeitige Abmeldung? Viele Grüße Uwe Lutz
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