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Ruhendes Arbeitsverhältnis nach Elternzeit

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letzte Antwort am 21.07.2025 08:51:09 von Biggi2
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Biggi2
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Guten Morgen liebe Mitglieder/innen der Community,

 

ich arbeite mit Lodas und habe da gerade ein kleines Problem.

Eine Mitarbeiterin ist in Elternzeit bis 26.07.2025, ab 27.07.2025 wird sie als geringfügig Beschäftigte wieder bei uns einsteigen. Ich weiß, dass ich die geringfügige Beschäftigung mit einer neuen Personalnummer abrechnen muss.

Ich weiß auch, dass das alte Beschäftigungsverhältnis während der Zeit der geringfügigen Beschäftigung ruhen wird. Aber ich habe keine Ahnung, wie ich das ruhende Beschäftigungsverhältnis eintragen muss, damit hier auch die richtigen Meldungen rausgehen. Kann mir bitte, bitte jemand weiter helfen? 

Viele Grüße

Biggi

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 2 von 5
110 Mal angesehen

Die Elternzeit endet tatsächlich am 26.05.? Oder übt die ANin nur ab 27.05. während der Elternzeit eine GFB aus?

MfG
T.Kahl
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Biggi2
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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die Elternzeit endet tatsächlich an diesem Tag.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 5
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@Biggi2  schrieb:

 

Ich weiß auch, dass das alte Beschäftigungsverhältnis während der Zeit der geringfügigen Beschäftigung ruhen wird.


Aber das gilt doch nur, wenn WÄHREND der Elternzeit eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird.

 

Wenn die Mitarbeiterin NACH der Elternzeit die Arbeit nur noch im Umfang einer geringfügigen Beschäftigung ausübt, endet die bisher ruhende Beschäftigung und eine geringfügige Beschäftigung wird neu begonnen.

Biggi2
Beginner
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Nachricht 5 von 5
77 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

 

jetzt geht mir einiges auf. Ich hatte hier einen totalen Denkfehler und habe es viel zu kompliziert gemacht. 

Herzlichen Dank für ihre Hilfe und eine schöne Woche Ihnen allen.

Biggi

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letzte Antwort am 21.07.2025 08:51:09 von Biggi2
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