Hallo H. Bär, die Stunden (wöchentliche Arbeitszeit), welche in den Mandanten- oder Personaldaten hinterlegt sind, werden bei der Verbuchung nicht auf Kostenstellen verteilt. Die gewünschte Statistik lässt sich nicht mit einem einfachen Abruf lösen, da die Stammdatenfelder (z.B. wöchentliche Arbeitszeit) immer in jeder Zeile ausgegeben werden und somit nicht zu den ausgewiesenen Kostenstellen passen. Generell werden nur die Stunden, welche über die Bewegungsdaten eingegeben werden, bei der Verbuchung erfasst und verteilt. Alternativ können wir Ihnen anbieten, zusammen mit Ihnen eine Auswertung zu erstellen. Dies ist in Form einer kostenpflichtigen, individuellen Dienstleistung möglich. Falls Sie Interesse haben, können Sie über den Online-Kalender einen Termin buchen. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Stein Personalwirtschaft DATEV eG
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