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Lohnsteueranmeldung bei unterjähriger Mandantenaufnahme bzw. Jahresmeldungen bei unterjährigem Eintritt

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letzte Antwort am 24.06.2025 08:17:45 von Wolfgang_Stein
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Steffi69
Einsteiger
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Liebe Community, ich benötige wiedermal Unterstützung. 

 

Kurz die Eckdaten:

-neuer Mandant für uns ab 06.2025 

-1. Abrechnung in Lodas durch uns 5/2024

-vorher hat der Mandant mit Dataline gearbeitet, Übernahme nicht möglich, der Mandant kommt nicht mehr dran.

-Quartalszahler ( mir fehlt als der April, für die Quartalsmeldung in Lodas )

 

Kann ich das über Lodas oder Lohnsteuer-Anmeldung vielleicht lösen ?

 

Wie handhabe ich das mit den Jahresmeldungen Lohnsteuerbescheinigung, DÜEV und UV-Lohnnachweis, kann ich die nicht in Lodas erfaßten Monate irgendwo vorerfassen, damit dann am Ende des Jahres die Meldungen stimmen?

 

Ist es richtig, das die angelegte Leistung "Lohnabrechnung" immer auf das aktuelle Jahr 2025 springt? Ich bin mir sicher das ich 2024 angelegt hatte. 

 

Mfg

Steffi69

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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@Steffi69  schrieb:

 

-neuer Mandant für uns ab 06.2025 

-1. Abrechnung in Lodas durch uns 5/2024

 

 


Ich bin mir etwas unklar, was Sie genau machen wollen.

 

Sollen tatsächlich noch Abrechnungen und Meldungen für 2024 erfolgen?

 

Wenn beides 2025 sein soll und Sie die Abrechnung ab 05/2025 gemacht haben und Ihnen der April 2025 fehlt, können Sie die LSt-Daten für April 2025 als Daten aus der Nebenbuchführung in 06/2025 erfassen.

 

Für die Erfassung von Vorbeschäftigungsdaten gibt es entsprechende Hilfestellungen im Hilfe-Center:

 

Lohnkontowerte vortragen bei unterjährigem Beginn der Abrechnung - DATEV Hilfe-Center

Lohnkontowerte vortragen bei unterjährigem Beginn der Abrechnung - DATEV Hilfe-Center

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Steffi69
Einsteiger
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Nein Herr Lutz,  leider hab ich mich nicht verschrieben es geht um 2024.

Der Mandant und auch seine Mitarbeiterin sind ausgefallen und so ist das Drama entstanden ...

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Oha!

 

Aber grundsätzlich gilt dann natürlich dasselbe. Eintragung der April-Daten in die Nebenbuchführung 06/2024.

 

Da 2024 noch nicht abgerechnet ist, gibt es mit den Meldungen und Berechnungen m.E. kaum Besonderheiten, außer, dass Sie für 2024 keine ELStAM-Rückmeldungen mehr erhalten und auch keine Anmeldung für 2024 vornehmen können. 

 

Viel Erfolg!

Steffi69
Einsteiger
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Herr Lutz,

damit haben Sie mir sehr geholfen . Die Lohnsteuer berechnet sich dann nach der diesjährigen Tabelle, richtig?

 

Steffi69

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Steffi69  schrieb:

 

 

Die Lohnsteuer berechnet sich dann nach der diesjährigen Tabelle, richtig?

 

 


Da Sie dies ja nicht als Nachberechnung machen, sondern die Abrechnungen noch "in" 2024 durchführen, sollte die LSt nach der 2024-er Tabelle einbehalten werden.

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tbehrens
Fachmann
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@Steffi69  schrieb:

-vorher hat der Mandant mit Dataline gearbeitet, Übernahme nicht möglich, der Mandant kommt nicht mehr dran.

Wie handhabe ich das mit den Jahresmeldungen Lohnsteuerbescheinigung, DÜEV und UV-Lohnnachweis, kann ich die nicht in Lodas erfaßten Monate irgendwo vorerfassen, damit dann am Ende des Jahres die Meldungen stimmen?

 

Ist es richtig, das die angelegte Leistung "Lohnabrechnung" immer auf das aktuelle Jahr 2025 springt? Ich bin mir sicher das ich 2024 angelegt hatte. 

Ob in der Leistungsübersicht unter "Lohnabrechnung" automatisch 2025 angezeigt wird, kann ich nicht beantworten. Aber wird in Lodas als Bearbeitungsmonat 5/2024 angezeigt? Wenn nicht sollte der Mandant gelöscht werden und neu angelegt werden.

 

Was hat der Mandant zuvor gemacht? Welche Meldungen? Bis welchen Monat?

Ich gehe davon aus, dass normale Abrechnung bis 4/24 erstellt wurde.

Keine Abmeldungen, Meldung an BG etc.

 

Über Mitarbeiter > Vortragsmonate erstellen können Eingaben unter Personaldaten > Lohnkonto Ergebniswerte erfasst werden. Hier ist eigentlich alles wichtig, aber die LSt-Daten werden für die LStB berücksichtigt.

 

Ebenso die SV-Werte (da sicherlich keine Abmeldung wegen Systemwechsel vorliegt) sollten diese Daten auch für die SV-Meldungen herangezogen werden, bin mir aber nicht sicher.

 

Was ist definitiv nicht weiß, was mit dem BG-Daten ist. Eigentlich sollte nur der Zeitraum, der über Lodas abrechnet wird, gemeldet werden. Ob eine Eingabe unter Lohnkonto dies ändert, kann ich nicht sagen.

 

Die Frage ist, ob es einfacher ist, ganz 2024 neu abzurechnen. Man könnte technisch für den Zeitraum 1-4/24 den Mandanten als Testmandat schlüsseln, so dass keine Meldungen erstellt werden. Aber die abgerechnete Werte würden in die LStB, SV-Meldung und BG-Meldungen einfließen.

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Steffi69
Einsteiger
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Auch Ihnen vielen Dank. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

Steffi69

 

 

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Steffi69
Einsteiger
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Leider brauche ich nochmal Hilfe in diesem speziellen Fall:

 

ich habe einige Fehler / Hinweise im Interaktiven Fehlerprotokoll

Steffi69_1-1750448849115.png

Das komische ist, das all diese Daten eingepflegt wurden, und die Fehler erst aufgetreten sind nachdem ich die Lohnkontowerte vorgetragen in den Monaten Januar - April 2024 vorgetragen hatte. 

 

Haben Sie möglicherweise eine Erklärung dafür.

 

Mit freundlichen Grüßen

Steffi69

 

 

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


den Sachverhalt schauen wir uns gerne an. Bitte setzen Sie sich über einen anderen Servicekanal mit uns in Verbindung.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.06.2025 08:17:45 von Wolfgang_Stein
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