Hallo, die Begleitzettel (Auswertung 201,211,255) werden nur erstellt, wenn die Auswertungen 200, 210, 220 auf DÜ an Institutionen oder DTA Datei geschlüsselt ist. Sind diese auf Papier geschlüsselt, erhalten Sie lediglich Überweisungsprotokolle (Auswertung 203,212,257). Falls Sie „DÜ an Institutionen“ oder „DTA Datei“ hinterlegt haben, können Sie die Begleitzettel über einen temporären Auswertungsabruf (Auswertungsabruf Mandant) abrufen. Ist dies nicht der Fall, sind die oben stehenden Auswertungen zunächst umzuschlüsseln. Um die Änderung zu verarbeiten, ist eine Wiederabrechnung komplett notwendig. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Stein Personalwirtschaft DATEV eG
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