Hallo Frau Teich, liegen für das Meldejahr 2017 keine zurückgemeldeten Gefahrtarifstellen vor, stornieren Sie den Abruf für 2017 und führen Sie einen erneuten Abruf durch. Dadurch werden die für 2017 gültigen Gefahrtarifstellen erneut zurückgemeldet. Wählen Sie hierzu Mandant | Abfrage Stammdaten Unfallversicherung Prüfen Sie die hinterlegte Mitgliedschaft und setzen Sie den Haken bei Stornieren. Klicken Sie im Anschluss auf OK. Die Stornierung bei der Berufsgenossenschaft muss zunächst verarbeitet werden. Führen Sie deshalb den neuen Abruf 2017 erst mit dem nächsten Verarbeitungslauf durch. Erhalten Sie anschließend die Rückmeldedaten 2017 von der Unfallversicherung zurück, setzen Sie bitte ab dem Bearbeitungsmonat 01/2017 die Hauptgefahrtarifstelle. Der Stammdatenabruf 2018 erfolgt bereits ab dem 01.11. automatisch. Wenn kein automatischer Abruf erfolgt ist oder Sie eine Fehlermeldung erhalten haben, prüfen Sie bitte die hinterlegten Daten zur Berufsgenossenschaft. Prüfen Sie außerdem, ob unter Mandantendaten | Sozialversicherung | | Unfallversicherung | Allgemeine Daten der Haken „Stammdaten automatisch abrufen“ gesetzt ist und zudem unter dem Punkt Mitgliedschaft im Feld „Stammdaten automatisch abrufen“ wie Allgemeine Daten hinterlegt ist. Bei Privathaushalten erfolgt der Abruf nur einmal. Wenn also ein Abruf für 2016 oder 2017 erfolgt ist, wird kein weiterer Abruf durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Stein Personalwirtschaft DATEV eG
... Mehr anzeigen