Hallo Ilana, Lohnkonto-Ergebniswerte sind für komplett neue Mandanten notwendig, um die Werte des vorherigen Arbeitgebers vorzutragen. Damit kann beispielsweise bei einem Systemwechsel die Lohnsteuerbescheinigung am Jahresende komplett erstellt werden. Bei bestehenden Mandanten werden die Vorbeschäftigungswerte erfasst, wenn z.B. ein neuer Mitarbeiter eintritt. In dem Fall, dass ein Mitarbeiter über mehrere Personalnummern abgerechnet wird, müssen die "Vorbeschäftigungswerte UV" vorgetragen werden. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Stein Personalwirtschaft DATEV eG
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