Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Beschäftigung eines Mitarbeiters in zwei unterschiedlichen Betrieben, die aber beide von demselben Einzelunternehmer geführt werden: Ein Geschäftsmann betreibt zwei Einzelunternehmen, jedes mit eigener Betriebsnummer. Wäre es möglich, dass ein Mitarbeiter bei beiden Unternehmen gleichzeitig beschäftigt wird – zum Beispiel einmal in einem Betrieb als Midijobber und im anderen Betrieb als Minijobber? Rein formal betrachtet sind es ja zwei verschiedene Betriebe mit zwei unterschiedlichen Betriebsnummern, aber der Inhaber ist derselbe (ein Einzelunternehmer mit zwei Gewerben). Ist so eine Konstellation erlaubt, oder würde das arbeits- bzw. sozialversicherungsrechtlich als ein Beschäftigungsverhältnis betrachtet werden? Vielen Dank schon mal für eure Einschätzungen!
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