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ÖPNV nachträglich erstatten

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letzte Antwort am 17.09.2025 13:07:52 von jjunker
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Bahi2025
Einsteiger
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Hallo,

 

können für AN nachträglich für die vergangenen Monate die Kosten für das ÖPNV-Ticket – Deutschlandticket – ersetzt werden?

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Tags (1)
DATEV-Mitarbeiter
Sarah_Loos
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
75 Mal angesehen

Hallo @Bahi2025,

ja, das ist möglich.

Wird das Deutschlandticket für das Vorjahr nachträglich abgerechnet, erfolgt die Versteuerung mit dem Zufluss im aktuellen Jahr.

Eine Anleitung zur Erfassung finden Sie im Dokument Jobticket oder Fahrtkostenzuschuss abrechnen - Beispiele LODAS.

 

Beste Grüße Sarah Loos
Personalwirtschaft | DATEV eG
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jjunker
Allwissender
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deutschlandticket - DATEV-Community - 507731

 

@Bahi2025 bitte den Thread auch einmal lesen.

MVP 
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letzte Antwort am 17.09.2025 13:07:52 von jjunker
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