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Minijobber bekommt Abfindung

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letzte Antwort am 10.09.2025 07:20:24 von Kristin_Frohmeyer
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Bahi2025
Einsteiger
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Nachricht 1 von 2
154 Mal angesehen

Ich muss bei einen Minijobber eine Abfindung abgerechnet werden. Ich lege eine 2. personalnummer mit Elstam an. Aber was gebe ich bei Personengruppe, BGS, und Eintrittsdatum und Austritt ein? Wenn der AN schon eine Hauptbeschäftigung hat dann mit 6 abrechnen und was gibt es noch zu beachten? 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
93 Mal angesehen

Hallo @Bahi2025,


legen Sie die 2. Personalnummer als geringfügige Beschäftigung mit Abrechnung nach Steuerkarte an.

 

Die genauen Eingaben finden Sie unter Punkt 2.12 im Hilfe-Dokument 5303272 - Geringfügige Beschäftigung erfassen - Beispiele für LODAS.


Als Eintrittsdatum wählen Sie den Monat der Auszahlung der Abfindung. Das Austrittsdatum ist das gleiche wie in der 1. Personalnummer.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 10.09.2025 07:20:24 von Kristin_Frohmeyer
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