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Rückzahlung einer Lohnüberzahlung aus dem Vormonat, Darstellung im aktuellen Lohnlauf

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letzte Antwort am 08.09.2025 18:57:01 von GLH
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Bahi2025
Einsteiger
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Nachricht 1 von 8
215 Mal angesehen

Hallo,

ein Mitarbeiter hat im Vormonat versehentlich einen zu hohen Lohn erhalten. Der Arbeitgeber beabsichtigt, die Überzahlung mit dem Lohnlauf für September durch eine Verrechnung entsprechend zu korrigieren.

Wie ist diese Rückzahlung im Lohn am besten darzustellen?
Soll der Betrag als eigener Abzugsbestandteil ausgewiesen werden (z. B. als „Korrektur Überzahlung Vormonat“), oder gibt es hierfür eine empfohlene bzw. vorgeschriebene Darstellung im Lohnprogramm (z. B. steuer-/sozialversicherungspflichtiger Abzug, Nettoabzug o. ä.)?

Vielen Dank vorab für die Unterstützungen 🙂

lohnexperte
Meister
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Nachricht 2 von 8
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Hallo @Bahi2025 ,

 

was spricht dagegen, die korrekten Werte im Vormonat zu erfassen? Dann kommt im Rahmen einer Nachberechnung die Korrektur automatisch. Probieren Sie das doch einfach mal aus, in dem Sie eine Probeabrechnung senden.

 

Mein gebetsmühlenartiger Hinweis jedoch: Ein Aufrechnung muss auch im Hinblick auf Pfändungsfreigrenzen betrachtet werden.

 

Ich selbst gehe in solchen Fällen allerdings wie folgt vor: Umgehend nach Bekannwerden des Fehlers Probeabrechnung für den unkorrekten Monat erstellen und zusammen mit einem Anschreiben (Entschuldigung für den/die Fehler, Bitte um Kenntnisnahme der Probeabrechnung = Korrekte Abrechnung, Aufforderung, die Überzahlung bis zum 20. des laufenden Monats an den Arbeitgeber zurückzuüberweisen, Entschuldigung für das Versehen und die Unannehmlichkeiten, Kontaktdaten für Rückfragen) an den Mitarbeiter senden.

 

VG

 

 

 

tbehrens
Fachmann
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Nachricht 3 von 8
175 Mal angesehen

Auf jeden Fall ein Nettoabzug, da die Lohnabrechnung eigentlich richtig. Sie können Ihren vorgeschlagenen Text verwenden, falls er nicht zu lang ist. Ich richte grundsätzlich bei Neumandate ein Nettoabzug "bereits/nicht ausgez." ein. Dort verrechne ich dann Über-/oder Nachzahlungen. Der Abzug kann entweder in 9/25 oder im tatsächlich ausgezahltem Monat per Nachberechnung erfolgen.

GLH
Erfahrener
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Nachricht 4 von 8
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Hallo.

 

Lohnart 9860. Negatives Vorzeichen nutzen. 

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Bahi2025
Einsteiger
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Nachricht 5 von 8
143 Mal angesehen

@GLH @tbehrens @lohnexperte Ohje jetzt fällt mir auf das mein Text falsch formuliert wurde. Der Arbeitnehmer hat sein falschen Lohn bekommen hat aber dann an den Arbeitgeber zurück überwiesen und bei der Rücküberweisung ist dem AG aufgefallen das der AN Zuviel überwiesen hat und das möchte der AG über den Lohn wieder rückerstatten. 

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GLH
Erfahrener
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Damit es nicht noch komplizierter wird sollte der AG dem AN die Differenz überweisen ^^

Bahi2025
Einsteiger
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Also dann nicht über Lohn laufen lassen? 

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GLH
Erfahrener
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Nachricht 8 von 8
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Würde ich nicht machen und wenn doch dann passt meine Antwort von oben 9860, je nach Fall mit und ohne - (Vorzeichen)

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letzte Antwort am 08.09.2025 18:57:01 von GLH
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