Da es vielleicht etwas untergegangen ist, die Datev hat den Post zur Fehlerbehebung UV aktualisiert: AKTUALISIERUNG 23.01.2017: Die oben genannten Felder müssen nicht mehr zwingend manuell in 2016 erfasst werden. Es gab am 23.01.2017 eine Programmübergabe im Rechenzentrum: Hierbei werden ab sofort die Werte aus der Rückmeldung des UV-Stammdatendienstes für die Übermittlung des Digitalen Lohnnachweises verwendet. Mit der nächsten Abrechnung wird dieser nun erstellt und übermittelt. Bitte beachten Sie Folgendes: Die Felder im Programm bleiben nach wie vor „leer“, wenn diese bisher nicht befüllt wurden. Sie erhalten jedoch kein Fehlerprotokoll mehr. Wenn 01/2017 bereits abgerechnet wurde, senden Sie bitte eine Wiederabrechnung komplett, um den Digitalen Lohnnachweis für 2016 zu erstellen. Alternativ können Sie mit der Abrechnung 02/2017 über Bewegungsdaten | Erfassungstabellen | Nachberechnung Standard für eine Personalnummer eine Nachberechnung auf 01/2017 mit Wert 1, BS 96 erfassen. AUSNAHME: Ein Wert in den Feldern (lohnverantwortende Beschäftigungsbetrieb, lohnabrechnende Stelle und PIN) ist nicht korrekt, dann ist dieser nach wie vor manuell (ab 01/2016) zu korrigieren. Also entweder Wiederabrechnung oder Nachberechnung im Februar mit 1/96 bei einem AN. Ich würde abweichend von der empfohlenen Vorgehensweise in jedem Fall im 01/2016 (bzw. ersten abgerechneten Monat) die beiden Betriebsnummern und die Pin nachtragen, sofern sie dort fehlen.
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