Liebe Kollegen, zum Ende eines, wie ich finde, alles in allem erfolgreichen Jahr in Sachen beA, muss ich hier noch mal einen Punkt anbringen, der mich schon lange stört. Die BRAK gibt in regelmäßigen Abständen unser sicherlich lesenswertes Käseblatt heraus, welches uns in Printform zugeschickt wird. Ich lese dieses gerne. Und ja, bei all der Digitalisierung die ich betrieben habe, lese ich so etwas gerne auf Papier. Nun hat unsere RAK-SH auch eine eigene Gazette. Diese wurde bisher als Kammer Online immer per Mail verschickt. Schon das war Spam genug. Seit dem beA wird diese nun über das beA verteilt. Sollte beA nicht spam-frei bleiben? Bei der Mehrzahl der Kollegen wird das beA an eine Fachsoftware angebunden sein oder werden. Dies speichert sämtliche Eingänge in der Regel in einer digitalen Dokumentenstruktur. Wenn nun jeder Anwalt einer Kanzlei die selbe, massenhaft verschickte Nachricht erhält ist dies m.E. Spam! Diese Nachricht muss bearbeitet und gelöscht werden. Das kostet Zeit und damit Geld. Zumindest das beA sollte davon frei sein. Oder wie fänden Sie es, wenn ich sämtlichen Anwalt im beA per Nachricht anböte, Ihnen mein Wissen aus der Übernahme von Notgeschäftsführungen in notleidenden Gesellschaften mit anschließender Insolvenz im Rahmen eines Workshops zuteil werden zu lassen? Nachdem wir uns in diesem Jahr mit technischen Fragen rund ums beA beschäftigt haben, werden wir uns im neuen Jahr mit den Inhalten befassen. Kammernachrichten über diesen Kanal sind sicherlich nur ein erster (wenn auch gut gemeinter) Vorgeschmack. In diesem Sinne wünsche ich allen (auch meiner Kammer) besinnliche Tage und einen guten Rutsch ins Jahresupdate 2020.
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