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Gesetzliche Änderungen 2021 in Anwalt classic 11.5 (Umsatzsteuererhöhung, KostRÄG 2021)

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letzte Antwort am 18.01.2021 10:49:40 von Silvia_Kubisch
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DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 1 von 6
370 Mal angesehen

Mit den DATEV-Programmen 14.1 (voraussichtlich ab 30.12.2020) erhalten Sie die neue Version von DATEV Anwalt classic. DATEV Anwalt classic 11.5 enthält folgende gesetzliche Änderungen:

 

Umsatzsteuererhöhung
Durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetzs erhöht sich die Umsatzsteuer ab 01.01.2021 von 16% auf 19% bzw. von 5% auf 7%. Der Assistent für die Umsatzsteueränderung wurde so überarbeitet, dass Sie ihn ab 01.01.2021 für die erhöhten Umsatzsteuersätze nutzen können. Diese Änderungen sind zusätzlich im Service-Release Anwalt classic 11.14 zu den DATEV-Programmen 14.0 (voraussichtlich ab 30.12.2020) enthalten. Wie Sie den Assistenten ausführen, zeigen wir Ihnen im Video unter www.datev.de/anwalt-ust.

 

Alle Informationen zur Umsetzung der Umsatzsteuererhöhung in Anwalt classic erhalten Sie im DATEV Hilfe-Center unter www.datev.de/hilfe/1009988

.
Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021)
Das Gesetzgebungsverfahren für das KostRÄG 2021 ist noch nicht abgeschlossen. Wir planen Ihnen noch am 30.12.2020 einen Hotfix für die DATEV-Programme 14.1 bereitzustellen, wenn das KostRÄG 2021 bis 30.12.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Der Hotfix aktiviert die Gebührenänderungen des RVG, GKG und GNotKG in Anwalt classic ab 01.01.2021. Aktuelle Informationen erhalten Sie im DATEV Hilfe-Center unter www.datev.de/hilfe/1018894. Das Dokument wird regelmäßig um neueste Erkenntnisse ergänzt.


Achtung: Für DATEV-Programme 14.0 werden diese Änderungen nicht bereitgestellt. Um ab dem Inkrafttreten korrekte Rechnungen zu erstellen, werden die DATEV-Programme 14.1 vorausgesetzt. Wenn das KostRÄG erst später in Kraft tritt, werden Ihnen die Änderungen rechtzeitig mit dem Inkrafttreten bereitgestellt.

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
rahayko
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 6
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Ein gesundes 2021!

 

Wenn ich den Ust-Assistent ausführen, aber um die Eingabe von "phxustassi" in der Suche nicht finde, was mache ich dann?

 

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
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rahayko
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 6
302 Mal angesehen

... und schon gefunden (ist glaube ich nur auf dem Rechner, von welchem der Assistent im Sommer ausgeführt wurde):

C:\DATEV\PROGRAMM\Phantasy\Bin

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
Tobias_Schimmöller
Beginner
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Nachricht 4 von 6
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Sehr geehrte Frau Kubisch,

 

obwohl der Assistent bei sämtlichen aktiven Buchungskreisen durchgeführt wurde, erscheint nachfolgende Fehlermeldung.

 

Fehler.gif

 

Wenn ich den Fehler ignoriere und die Rechnung erstellen würde, nimmt er die passenden Steuersätze. In den Erlöskonten sind ebenfalls die richtigen Werte eingetragen.

 

Was fehlt?

 

Vielen Dank im Voraus...

 

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Schimmöller

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agmü
Meister
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Ich habe diese Meldung erhalten bevor im Aktenkonto der Jahreswechsel durchgeführt wurde.

 

Danach sollte die Meldung nicht mehr erscheinen.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 6
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Sehr geehrter Herr Schimmöller,

 

wenn Sie mehrere Buchungskreise - auch inaktive - haben, müssen Sie den Assistenten für alle Buchungskreise ausführen, auch wenn Sie diese nicht mehr nutzen.

 

Und - wie von Herrn Müller vorgeschlagen - vor Erstellung einer Rechnung im neuen Jahr müssen Sie den Jahreswechsel durchführen.

 

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
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letzte Antwort am 18.01.2021 10:49:40 von Silvia_Kubisch
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