@agmü schrieb: Aber selbst dort wäre mir nicht bekannt, dass eine Kammer davon ausgeht, dass ich als Anwalt mehrfach am Tag, nachts und abends oder am Wochenende beA-Nachrichten abrufen muss. Bei einer DE-Mail ist das aber der Fall. Wenn ich eine DE-Mail Adresse habe, bin ich auch verpflichtet dazu, diese auf neue Nachrichten zu kontrollieren. Wie oft man das seiner Zeit getan hat, weiß ja jeder selber 😄. Zumindest konnte man sich ja per E-Mail über jede neue DE-Mail benachrichtigen lassen. Eigentlich totaler Blödsinn 😄. Ich bekomme ja auch keinen Brief, wenn ich eine neue WhatsApp Nachricht habe. Geht einem ein Fristschreiben via DE-Mail zu und man verpennt es, gehe ich noch heute davon aus, dass man dann unter Umständen in der 💩 stecken kann. Ist das heute nicht mehr so? Wobei, DE-Mail ist ja sowieso tot ☠️. Aber aufgrund Ihres Dialogs @RAHagena & @agmü werden wir in Deutschland wohl nie vom geliebten Papier loskommen. Bis vielleicht sich bei den Gerichten was tut und es dort heißt, Papier sei oldschool. Dann müsste man aber auch die Rechtsprechung in Deutschland anpassen? Womit wir wieder beim #Neuland wären.
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