Ihre Kritik kann ich nicht ganz nachvollziehen. Wie gelangen Sie zu der Feststellung, dass der Fehler in der DATEV-Software liegt? Wenn überhaupt wäre der "Fehler" der, dass die DATEV-Software nicht alle Programmfehler der BRAK und der Softwarehersteller der auf Gerichtsseite verwendeten Programme antizipiert hat und im eigenen Code auffängt. Es kann jedoch nicht Aufgabe der DATEV sein, prophylaktisch sämtliche Fehleingaben und Programmfehler anderer Hersteller zu kennen und diese aufzufangen. Hier sollten Sie die "Kirche im Dorf" lassen und die Fehler denjenigen zuweisen, die sie verursacht haben. Als Stabilisierer kann es passieren, dass man eine Software bekommt, die noch mit gewissen Fehlern behaftet ist. Diesen Umstand sollte man sich überlegen, bevor man sich auf die Stabilisierung einlässt. Wenn daher die vorhandenen Entwicklerkapazitäten, die nach meiner Meinung viel zu gering sind, vorrangig auf die Bereitstellung einer fehlerbereinigten Version konzentriert werden, die nicht nur die (wenigen) Stabilisierer betreffen, mag mich die Entscheidung möglicherweise auch treffen, aber ich kann sie zumindest nachvollziehen. Deswegen davon zu sprechen, dass Service gänzlich anders aussieht finde ich etwas deplatziert. mfkg Andreas G. Müller
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