Hallo Community,
der BGH hat Legal-Tech als Angebotsform nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz „freigegeben“. U.a. Bericht das Anwaltsblatt dazu umfangreich.
Da werden dann bald die großen Anbieter auf den Markt kommen und das Geschäft revolutionieren. Rückforderung zu hoher Miete ist „einfacher Forderungseinzug“ und schon ist es keine Vorbehaltsaufgabe mehr.
Das lässt beliebig ausweiten. Wir brauch die EU gar nicht, um die Vorbehaltsaufgaben abzuschaffen - das können wir ganz allein und nebenher als Beiwerk zur Digitalisierung.
@Gelöschter Nutzer - wir müssen mit SmartExperts und sinnvoll Plattformangeboten dazu diesen Markt besetzen, bevor es andere tun. Da zählt Schnelligkeit und Einfallreichtum!!
Hallo Herr Kollege!
Nicht nur das, sondern es wird auch über eine Beteiligungsmöglichkeit nicht-anwaltlicher Kapitalgeber (wie in Großbritannien oder Australien möglich) nachgedacht.
Beides wird unsere Arbeitswelt verändern. Das habe ich schon vor Jahren prognostiziert, als ich mit meiner Digitalisierung noch belächelt wurde...
In Bezug auf die Möglichkeiten, die der BGH eröffnet hat, sehe ich uns eher in der "Nacharbeit". Mit dem Massengeschäft geht auch die Fehlerquote nach oben. Nicht alles in der Juristerei lässt sich mit geschlossenen Fragen erörtern. Das ist es, was wir (RAeInnen) dann wieder aufräumen dürfen.
Interessant dürfte auch sein, wie sich die RSV dazu verhalten. Wenn ein Legal-Tech "Kleinkram" für umsonst erledigt, brauche ich keine Versicherung mehr. Und ich wage mal die Behauptung, dass sich die RSV und die o.g. Legal-Techs die selbe Kundengruppe teilen.
Sie haben also recht, wenn Sie fordern, dass wir uns kümmern müssen!
Viele Grüße aus dem Norden