Hallo Community,
unser beA wird dieser Tage (theoretisch) 2 Jahre alt. Der völlig verpatzte Start zum Jahreswechsel 2017/18 ist noch lange nicht vergessen und hat das Vertrauen in die BRAK und deren Dienstleister erheblich beschädigt.
Trotz jetzt gut seit einem Jahr „wirklich“ bestehender passiver Empfangspflicht, habe ich
erstmals gestern den 22.11.2019 eine gerichtliche Verfügung per beA erhalten.
Bisher haben Bei uns Stuttgart) fast ausschließlich die Mahngerichte diesen Kommunikationswege als Rückkanal genutzt, ein paar wenige Kollegen aus dem Kreis meiner „Lieblingsgegner“ sind auch kräftig dabei - aber ansonsten wird das Thema noch ausgesprochen verhalten behandelt.
Mit unserem DATEV-Anwaltspostfach haben wir DATEV-Kunden ein richtig gutes Programm zur Nutzung von beA - wollen wir hoffen, dass das so bleibt und der erarbeitete Marktvorsprung mit sinnvoller Weiterentwicklung erhalten bleibt - evtl. sogar die gewonnenen Erfahrungen für ein späteres „Steuerberater-Postfach“ genutzt werden können.
Nachdem jetzt offenbar auch unsere Gerichte in BaWü einen Computer bekommen haben, hoffe ich darauf, dass
endlich ein medienbruchfreier digitaler Workflow mit DMS und DokAblage auch bei unserer DATEV als Notwendigkeit erkannt wird.
@Gelöschter Nutzer
liebe DATEV,
die Verwaltung von Dokumenten in einer digitale Umwelt muss viel mehr können, als einen „Ablage-Knigge“ und ein Dokumentenkorb abbilden. Wann entschließt ihr euch endlich, dieses ganz neu programmierte System den Anforderung der zwischenzeitlich fast vollständigen Digitalisierung im Unternehmensbereich anzupassen?
Dokumentenworkflow ist das Kerngeschäft und das leistungserstellende Produkt der Anwaltschaft und der Beratungskanzleien und in welchem Abstellkeller, habt ihr das angesiedelt?
Hallo Herr Renz,
vielen Dank für das Lob und Ihre Anregungen. Können Sie ein bisschen genauer beschreiben, welche Anforderungen an den Dokumentenworkflow von DATEV DMS und Dokumentenablage Sie haben, damit ich einen Wunsch anlegen kann?
Viele Grüße
Silvia Kubisch
Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt
Liebe Frau Kubisch,
zu diesem Thema könnte ich Ihnen ganze Romane schreiben und m.E. taugt dazu das Forum der Community nur sehr eingeschränkt.
Das beginnt bei einem
erlaubt.
Es geht weiter mit einem
Und mündet in
Versand
Und das ist jetzt "nur" in ganz groben Zügen und stichwortartig genannt, was die Anforderungen an eine "digitale Kanzlei" des Jahres 2019 sind und bisher ABSOLUT NICHT ABBILDBAR oder nur mit dem berühmten "Computer zu Fuß" (gerne auch Workaround oder "Murks" genannt) abbildbar ist.
Wenn ich an dieses Thema denke, die seit langem formulierten Anforderungen und die Bekenntnis der DATEV, dass es hier kein "Erkenntnisproblem" sondern "bloß" ein Umsetzungsproblem gibt, dann bekomme ich "Blutdruck".
Und da habe ich solche Monster, wie z.B. die Schriftguterstellung aus dem StB-Bereich - die LICHTJAHRE hinter der von DATEVanwalt hinterherhinkt - noch gar nicht erwähnt.
Leider glaubt die DATEV vermutlich, dass es klug ist, die Anforderungen an ein Dokumentenmanagementsystem in der StB-EO anzusiedeln. Dabei hat die DATEV mit DATEVanwalt eine Abteilung deren Kerngeschäft und Kern-Leistungserstellung sich rund ums Dokument (vom Eingang über die Analyse bis zum Ausgang) befasst. Wenn´s im Anwaltsbereich "chic" funktioniert, dann deckt´s die Anforderungen aus dem StB-Bereich locker ab - und das sage ich als Kanzleipartner einer interdisziplinären Kanzlei, der in beiden Bereichen "zuhause" und vor allem täglich tätig ist.
Oh - je, ich höre hier besser auf zu schreiben, sonst wird´s womöglich ein "Wutbürger-Roman".
Hallo Herr Renz,
die WutBürger-Idee kam mir auch.
Geht es Ihnen gut? Ich habe schon leichte Zweifel, ob nicht jemand Ihre Identität bei der Umstellung der Software gekapert hat?
Bisher haben Ihre Beiträge doch eher die positiven Seiten der Software kritisch-konstruktiv hervorgehoben.
Was lässt Sie jetzt in eine derart tiefe Depression - so berechtigt Sie mir in der Sache scheint- verfallen?
Viele Grüße aus dem jetzt nicht mehr ganz so sonnigen Süden
Markus Lorenz
Hallo Herr Lorenz,
ja - ich war selbst von meinem (lange aufgestauten) Ärger überrascht. Und eigentlich wollte ich den Beitrag "versachlichen" ohne dabei jedoch die inhaltliche Kritik zu ändern.
Leider kam mir die "Änderungssperre" der neuen Community (max. 180 min. nach Veröffentlichung) während des Schreibens "in die Quere". Also bleibt mir nur noch die Hoffnung, dass man es mir - der ich sonst sehr um Sachlichkeit bemüht bin - nachsehen möge.
Inhaltlich habe ich jedenfalls an den Kritikpunkten NICHT einen DEUT zurückzunehmen oder abzuändern. Und - ehrlich - so ein "Wutausbruch" der erleichtert auch manchmal.
Insofern kann ich mit Fug und Recht behaupten "Ja - mir geht es gut" und "Nein - mein Account ist nicht gekapert".
Danke der nachfrage und der Sorge um mein Wohlergehen.
Hallo Herr Kollege,
ich arbeite hier in S-H und Hamburg nun schon seit einem guten Jahr mit beA. Aus den schleswig-holsteinischen Gerichten erhalte ich eigentlich nur noch elektronische Post.
In Hamburg haben wir die "lustige" Situation, dass zwei Rechtsanwälte dem LG per beA schreiben, aber das Gericht immer die beA-Nachricht ausdruckt und an den anderen Kollegen per Post schickt.
So gesehen, sind wir mit der DATEV Lichtjahre voraus. (Was selbstverständlich nichts über die richtige Richtung der vorausgeeilten Strecke aussagt 😉 )
Viele Grüße aus dem Norden
Sehr geehrter Herr Kollege Renz,
hier in München ist die Einführung von beA bei den Zivilgerichten gut voran gekommen. Nach meine Beobachtungen verschickt das AG München ganz überwiegend, die beiden Landgerichte vermehrt über beA.
Wobei auch hier die durchgehende Einführung etwas hakt, wie z. B. der Versand der Verfügung, auf einen Schriftsatz im Verfahren auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung Stellung zu nehmen. Der Schriftsatz kam dann auf dem Postweg, ca 1 Woche nach Eingang der Verfügung - am Tag des Fristablaufs.
Für unser Büro ist dies eine große Erleichterung, die Weiterverarbeitung ist in Ordnung und es muss nicht gescannt werden.