Hallo Community,
in Schleswig-Holstein ist die beA-Pflicht bereits eingeführt. Ein in Niedersachsen ansässiger Kollege hat das offenbar übersehen und per Fax Berufung eingelegt - unwirksam!
Wer solche absolut vermeidbaren Haftungsfälle verhindern will, sollte einfach grundsätzlich beA verwenden - es ist zumindest mit dem DATEV-Anwaltspostfach auch noch super komfortabel.
Solche Urteile bringen Drive ins System.
Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit.
Hallo Herr Kollege,
das muss aber in einem Fall des Arbeitsrechts gewesen sein. Nur dort gilt das gesagte.
Dessen ungeachtet gebe ich Ihnen Recht: Einfach immer das beA nutzen und man ist auf der sicheren Seite.
Hallo Herr Kollege @rahayko
ja - es war (wie in der als Link beigefügten) Entscheidung nachzulesen ist, ein Arbeitsrechtsfall.
Aber das ist letztlich ja egal - es wird immer mehr kommen, dass beA eben zur Pflicht wird. Und wer "länderübergreifend" arbeitet, sollte eben den sichersten Weg wählen, wenn er schon "auf den letzten Drücker" schreibt.
sehe ich auch so. Aber wer Ihren Beitrag nur oberflächlich liest, dem kann schon das Blut in den Adern gefrieren, wenn er nicht aus SH kommt.
Eben auch aus diesem Grund habe ich schon mehrfach die Nachrichten unserer RAK hier im Forum geteilt.