@Silke_Dürsch schrieb: Hallo liebe Community, im Zusammenspiel der empfohlenen Partnerlösung GrundsteuerDigital mit den DATEV-Lösungen gilt der Grundsatz, dass alle Prozessschritte, die vor dem Eingang des Bescheids liegen, durch GrundsteuerDigital abgedeckt werden. Die ab dem Bescheideingang angesiedelten Prozesse sind nicht Grundsteuer-spezifisch. Dafür können Kanzleien dann auf das gewohnte Lösungsumfeld der DATEV setzen. Umsetzung in DATEV-Lösungen In der DATEV-Software wurde die Möglichkeit, Einsprüche in Grundsteuersachen einzureichen, implementiert. Die Funktion steht über das Programm Elektronischer Einspruch zur Verfügung. Umsetzung in GrundsteuerDigital Für die Beantragung von Fristverlängerungen, die Übermittlung von sonstigen Nachrichten an die Finanzverwaltung und die Belegnachreichung gibt es entsprechende Funktionen in GrundsteuerDigital. @susanne_koch: Dass bei Ihnen die Bescheide ergangen sind und die Finanzverwaltung die bereits übermittelten Feststellungserklärungen anfordert, ist hoffentlich eine Ausnahme 😱. Wenn Sie GrundsteuerDigital nutzen, dann können Sie darüber die sonstige Nachricht mit Angabe des Aktenzeichens an die Finanzverwaltung übermitteln. Wenn für die Übermittlung der Feststellungserklärungen eine andere Software genutzt wurde, dann wenden Sie sich bitte an den Hersteller. Ich hoffe ich konnte Ihnen damit helfen 🙏. Viele Grüße aus Nürnberg Silke Dürsch @susanne_koch Hier die Anleitung, wo sonstige Nachrichten mit GrundsteuerDigital von DATEV an das FA übermittelt werden können, @Silke_Dürsch Bilder sind immer sehr hilfreich in den komplexen Programmen:
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