Muss jede Erstattung/Entschädigungsleitsung dem Arbeitgeber gemeldet werden oder nicht? Die Meinungen gehen hier weit auseinander. Ich vertrete die Meinung, dass die Entschädigung dem Arbeitnehmer/Fahrgast zusteht, auch wenn der Arbeitgeber 100 % Zuschuss zu den Tickets bezahlt hat, weil die außergewöhnlichen Umstände hier den Arbeitnehmer/Fahrgast betreffen. Mehr Zeitaufwand, Ärger, Stress, Fahrtausfälle etc. betreffen nur den Fahrgast, nicht aber den Arbeitgeber. Lohnsteuerrecht gibt hier keine eindeutigen Regelungen vor oder hat jemand passende Fundstellen (§§) im Gesetz gefunden? Aktueller Fall mit dem Deutschlandticket oder anderen Abos in der Region Stuttgart: https://www.vvs.de/bauarbeiten-digitalerknoten
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