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Datenübermittlung RZ wann im Laufe des Tages?

27
letzte Antwort am 01.09.2023 07:53:34 von xyzmic
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Gelöschter Nutzer
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Ich habe vor zwei Wochen eine USt VA bereitgestellt, die heute übermittelt werden soll. 

Laut Protokoll ist das schon erfolgt:

 

HeikeWolf_1-1657528443815.png

 

Kann es sein, dass die Übermittlung tatsächlich schon erfolgt ist? Ich dachte die Übermittlung erfolgt erst am Ende des Tages, so dass heute (bis wann?) noch eine Änderung erfolgen könnte.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

die bereitgestellten Voranmeldungen werden am Übermittlungstag um

 

08.00 / 11.00 / 13.00 / 15.00 / 18.00 / 21.00 / 23.00

 

und zwischen 23.00 und 23.59 jeweils sofort übermittelt.

 

Siehe hierzu Datenfahrplan, Abschnitt 5.1.2.

 

Viele Geüße

Uwe Lutz

Gelöschter Nutzer
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Danke Herr Lutz,

dann sind alle in den letzten sechs Wochen über das RZ bereitgestellte VA 05/2022 (bis heute früh um 7:30) heute um 8 Uhr an das FA übermittelt worden, Na dann war da ja was los...

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renek
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Nachricht 4 von 28
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@Gelöschter Nutzer  schrieb:

dann sind alle in den letzten sechs Wochen über das RZ bereitgestellte VA 05/2022 (bis heute früh um 7:30) heute um 8 Uhr an das FA übermittelt worden, Na dann war da ja was los...


Ich lese das anders:

renek_0-1657532054902.png

 

Sollte eigentlich um 11:00 Uhr sein....

 

renek_1-1657532123724.png

 

Sammelverfahren bis Abends. Zwischen 23:00 und 23:59 23:55 Uhr Einzelverfahren.

 

 

ACHTUNG: Beachten Sie immer den letzten Satz! Wenn Datev da was verhaut ist man selber schuld wenn man es zu spät schickt! Also nicht erst um 23:50 Uhr auf die Idee kommen (meine Meinung).

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metalposaunist
Unerreicht
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@renek schrieb:

Wenn Datev da was verhaut ist man selber schuld wenn man es zu spät schickt! Also nicht erst um 23:50 Uhr auf die Idee kommen (meine Meinung).


Lese ich anders: Datenübermittlung UStVA im Sammelverfahren

 


DATEV übernimmt Verantwortung für termingerechte Übermittlung
Sobald Ihre Daten im DATEV-Rechenzentrum angekommen sind, übernimmt DATEV die Verantwortung für die Übermittlung an die Finanzverwaltung. Selbst bei einem Störungsfall gilt: Keine Sorge. DATEV kümmert sich um die Klärung mit der Finanzverwaltung, sodass für Sie keinerlei Nachteile entstehen.


#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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renek
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Ja, im Sammelverfahren, nicht im Einzelverfahren ab 23:00 Uhr 😉

metalposaunist
Unerreicht
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Nicht ernsthaft, oder? 🙄😫 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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renek
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@metalposaunist  schrieb:

Nicht ernsthaft, oder? 🙄😫 


So lese ich das jetzt. Aber es ist durchaus denkbar das ich hier schwarz male 😄

 

Mein Verständnis: Im Sammelverfahren übernimmt Datev die Haftung, aber nicht im Einzelverfahren welches ab 23:00 Uhr gilt. 🙈🙉🙊

metalposaunist
Unerreicht
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@renek schrieb:

Aber es ist durchaus denkbar das ich hier schwarz male 😄


Nja, ich kann's mir auch gut vorstellen. Weil: Man muss ja genau lesen 👓. Und pauschalieren ist bei DATEV schwierig. So gesehen - den Fall will ich nicht haben 😶

 

Aber wird uns zu 100% nur DATEV drauf antworten können. 

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renek
Meister
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@metalposaunist  schrieb:

Aber wird uns zu 100% nur DATEV drauf antworten können. 


Ja, und ich hoffe da kommt was.

 

Allerdings (bleibt aber unter uns) kann ich nicht nachvollziehen warum manch einer bis 23:00 Uhr im Büro hocken will nur um das hinaus zu zögern....

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 11 von 28
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@renek  schrieb:

Ich lese das anders:

renek_0-1657532054902.png

 

Sollte eigentlich um 11:00 Uhr sein....

 

 


Und was passiert um 08.00 Uhr?

 

In dem im  Datenfahrplan und Ihrem Screenshot verlinkten Dokument

 

Datenübermittlungstermine: Umsatzsteuer-Voranmeldung / Zusammenfassende Meldung - DATEV Hilfe-Center

 

heißt es:

 

Uwe_Lutz_0-1657533809086.png

 

Und siebenmal sind die genannten Uhrzeiten. Wofür die Striche zwischen den einzelnen Zeiten sind, habe ich auch noch nie verstanden. Ein "von-bis" ist damit aber nicht gemeint. Schließlich war auch bei @Gelöschter Nutzer um 10.32 Uhr die Übermittlung schon passiert (also vor 11.00 Uhr).

 

Und das DATEV 23:55 Uhr (bzw. ca. 23:55 Uhr im verlinkten Dokument) angibt, halte ich für sinnvoll, da die Übermittlung ins RZ bis dahin abgeschlossen sein muss, damit die Übermittlung an das FA noch fristgerecht erfolgt.

 

Ich hatte aber auch schon ein mal den Fall, dass ich die Daten erst zwischen 23.55 Uhr und 23:59 gesendet habe - und die Übermittlung war immer noch rechtzeitig. Nein, nicht weil ich so viel Spaß im Büro hatte - ein Monat, in dem es alles verflucht eng war. Normalerweise mache ich schon zu humaneren Bürozeiten Feierabend...

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

renek
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Hallo,

 

die Uhrzeiten kommen aus dem genannten Ausnahmen. So richtig gut lesbar ist das jetzt nicht wirklich...

 

Und das um 10:30 bereits 11:00 Uhr drin steht liegt in meinen Augen an der Versicherung seitens Datev, dass dies in der Sammelübermittlung erfolgt.

 

Aber wie gesagt: meine Ansicht und ich würde mir klare Aussagen der Datev wünschen.

 

 

P.S.: *IRONIE* Haben Sie etwa meine persönliche Kommuniktaion mit @metalposaunist belauscht? 🤣
Nein, war ja nicht ernst gemeint. Ich weiß ja das es einige gibt die wirklich noch so spät alles fertig bekommen müssen. #AllesFürDenMandant Ich kenne halt nur auch andere Fälle in denen man bewusst alles erst auf den letzten 2 Sekunden macht...

 

 

 

 

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

an normalen Wochentagen (Mo-Fr) erfolgt die Übermittlung um 11.00 / 13.00 / 15.00 und 23.00.

 

Die Ausnahme ist der gesetzliche Übermittlungstermin (also z.B. heute), an dem zusätzliche Übermittlungen um 08.00 / 18.00 und 21.00 im Sammelverfahren und die Übermittlungen nach 23.00 Uhr im Einzelverfahren erfolgen.

 

Die genannten Zeiten der Sammelverfahren sind (so eine frühere telefonische Auskunft seitens der DATEV) der jeweilige Start der Übermittlungen. Bis alle gesammelten Voranmeldungen übermittelt sind, dauert es dann ein wenig. Es ist also nicht bis zu diesen Uhrzeiten fertig - sondern es startet dann die Übermittlung. Und damit es bei der Übermittlung um 23.00 Uhr nicht mehr so viele sind, wird halt möglichst häufig schon vorher übermittelt.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

renek
Meister
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@Uwe_Lutz  schrieb:

an normalen Wochentagen (Mo-Fr) erfolgt die Übermittlung um 11.00 / 13.00 / 15.00 und 23.00.

 

Die Ausnahme ist der gesetzliche Übermittlungstermin (also z.B. heute), an dem zusätzliche Übermittlungen um 08.00 / 18.00 und 21.00 im Sammelverfahren und die Übermittlungen nach 23.00 Uhr im Einzelverfahren erfolgen.


Wir lesen es ja doch gleich. 😄 Ich hab natürlich vom Standardfall gesprochen, Sie (weil es auf heute zutreffend ist) vom Ausnahmefall... Daher auch die Missverständnisse.

 


Die genannten Zeiten der Sammelverfahren sind (so eine frühere telefonische Auskunft seitens der DATEV) der jeweilige Start der Übermittlungen. Bis alle gesammelten Voranmeldungen übermittelt sind, dauert es dann ein wenig. Es ist also nicht bis zu diesen Uhrzeiten fertig - sondern es startet dann die Übermittlung. Und damit es bei der Übermittlung um 23.00 Uhr nicht mehr so viele sind, wird halt möglichst häufig schon vorher übermittelt.

Teil 1: Da haben wir es wieder, telefonische Auskünfte werden erteilt weil es irgendwer nicht herauslesen kann. Aber statt die Info-Doc´s nachzubessern muss eben jeder anrufen, oder erfährt es nicht. Finde ich persönlich schade und ein Thema über das man auf Seiten der Datev mal nachdenken sollte.

 

Teil 2: Ja, ich sag jetzt mal "Makulatur". Natürlich kann es sein dass der Zeitpunkt Übertragungsbeginn zählt. Halte ich persönlich tatsächlich für dann eh schon unerheblich.

 

 

Aber wie immer: Ja, meine persönliche Meinung muss nicht mit anderen übereinstimmen. Das seh' ja ständig auch bei mir auf Arbeit. Solange man sich nicht virtuell beleidigt ist das auch alles in Ordnung. Und oftmals sind es ja solche Kleinigkeiten wie hier das man einfach nur aneinander vorbei redet.

 

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Uwe_Lutz
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@renek  schrieb:

 

 

Teil 1: Da haben wir es wieder, telefonische Auskünfte werden erteilt weil es irgendwer nicht herauslesen kann. Aber statt die Info-Doc´s nachzubessern muss eben jeder anrufen, oder erfährt es nicht. Finde ich persönlich schade und ein Thema über das man auf Seiten der Datev mal nachdenken sollte.

Nein, da muss ich die DATEV mal verteidigen. Ich hatte nicht angerufen, weil ich dies nicht verstanden hatte. Es ging um andere Probleme bei der Übermittlung (ich weiß im Moment gar nicht mehr, was). Und im Laufe des Telefonats sprachen wir überhaupt über die Übermittlung und die Übermittlungsdauer und da kam dies auch zur Sprache.

 

Einen Anlass, hier ein Info-Datenbank-Dokument zu ändern, gab es nach dem Telefonat auf jeden Fall nicht.

 

 

 

Aber die Striche zwischen den Uhrzeiten dürfen gerne rausgenommen werden oder -falls diese doch irgendeinen Sinn haben- erläutert werden.

renek
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@Uwe_Lutz  schrieb:
Nein, da muss ich die DATEV mal verteidigen. Ich hatte nicht angerufen, weil ich dies nicht verstanden hatte.

Zur Ergänzung: Habe ich so auch nicht geschrieben. Ich schrieb nur, dass es im Rahmen eines Telefonates war. Sorry wenn Sie das anders verstanden haben, aber so war es nicht gemeint. 😉

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DATEV-Mitarbeiter
Nida_Niazioglou
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,


grundsätzlich werden die Daten im Rechenzentrum erstmal geparkt.
Die Übermittlung findet dann erst zum gesetzlichen Termin statt - Beispiel am 10.05.2022. 
Die Übermittlungszeiten im DATEV Rechenzentrum sind sogenannte Startzeiten, welche dem jeweiligen Startzeitpunkt der Übermittlung entsprechen.


Zu den unten genannten Zeiten werden die bereitgestellten Daten mit dem Sammelverfahren übermittelt.
Ausnahmen nur an den gesetzlichen Übermittlungsterminen, hier findet zwischen 23.00 Uhr – 23.55 Uhr eine Sofortübermittlung statt. 


Hierbei kann es in den Stoßzeiten zu kurzen Wartezeiten kommen bis alle Daten übermittelt wurden.
Die Verarbeitung der Daten ist nicht immer direkt zu diesen Übermittlungszeiten fertig sondern es startet die Datenübermittlung aus dem Rechenzentrum.

 

Übermittlungszeiten:
Montag bis Freitag
11:00 Uhr, 13:00 Uhr, 15:00 Uhr, 23:00 Uhr
Tag des gesetzlichen Übermittlungstermins 
08:00 Uhr, 11:00 Uhr, 13:00 Uhr, 15:00 Uhr, 18:00 Uhr, 21:00 Uhr und 23:00 Uhr 
Sofortübermittlung: zwischen 23:00 und 23:55 Uhr

 

An den gesetzlichen Übermittlungstermin wurde bewusst weitere Sendezeiten mit aufgenommen um die ordnungsgemäße Übermittlung bei dem sehr hohen Aufkommen zu gewährleisten.
Bitte beachten sie dennoch, dass es aufgrund des hohen Aufkommens der Datenübermittlung zu einzelnen Verzögerungen kommen kann.


Hinweis - Um die fristgerechte Übermittlung Ihrer steuerlichen Werte an die Finanzverwaltung sicherzustellen, senden Sie Ihre Daten so früh wie möglich.


Die angesprochenen Striche zwischen den Übermittlungszeiten dienen der besseren Darstellung im Info Dokument und haben keinen weitere Aufgabe.


Die einzelnen Übermittlungszeiten und weitere Informationen finden Sie im Info Dokument Datenfahrplan 0908200.

Mit freundlichen Grüßen
Nida Niazioglou | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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metalposaunist
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Und was ist mit meinem Link und der Vermutung von @renek? Sammelverfahren vs. Einzel: Für beides übernimmt die DATEV die Verantwortung? 🤔 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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renek
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Das wird wieder leicht undeutlich geschrieben:

 

Hinweis - Um die fristgerechte Übermittlung Ihrer steuerlichen Werte an die Finanzverwaltung sicherzustellen, senden Sie Ihre Daten so früh wie möglich.

Da keimt so eine kleine Vermutung. 🙄

 

Also ich als Außenstehender interpretiere den Satz mal wie folgt: "Wenn Ihr nicht eher sendet seid Ihr selber schuld, Fehler können passieren, dass müsst Ihr einkalkulieren."

metalposaunist
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Come on @renek 😣 das lese ich eher so: Stellen Sie vor einer langen Autofahrt sicher, dass Ihr Tank genügend gefüllt ist. Der Himmel ist blau, DATEV grün. Solche Aussagen überlese ich schon instinktiv, weil sie keinen Erkenntnisgewinn bringen. 

 

Und ja, Fehler passieren immer. Unsere Frage dreht sich aber mehr um die "Haftung" und das dazu gehörende Verfahren. Also Fehler passieren auch beim Sammelverfahren 😉.  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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DATEV-Mitarbeiter
Nida_Niazioglou
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Hallo,

 

sobald die Daten im DATEV RZ angekommen sind, übernehmen wir die Verantwortung für die termingerechte und zuverlässige Übermittlung an die Finanzverwaltung.

Das gilt für das Sammel- und Einzelverfahren.

Wichtig ist, dass die Daten bis zu den angegebenen Uhrzeiten gesendet werden bzw. im DATEV-RZ ankommen z.B. bis 23:55 Uhr am gesetzlichen Umsatzsteuertermin.

Mit freundlichen Grüßen
Nida Niazioglou | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
renek
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(bevor gefragt wird: War im Urlaub und Krank, also jetzt erst die Antwort)

 

Da liest es der EDV-Mann eben anders. Darüber brauchen wir nicht streiten. Wenn man sich aber mal anschaut wie viele Verfahren es in Deutschland gibt weil der Wortlaut zu viel Interpretation zulässt, dann erklärt sich vielleicht worauf ich eigentlich hinaus wollte.


Und daher Dank an @Nida_Niazioglou für die Klarstellung. Ist ja besser wie bei deutschen Ämtern wo der Pauschalstempel "maschinell erstellt und daher ohne Unterschrift gültig" dafür sorgt das keiner mehr für seine Sachen gerade stehen muss 😉

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xyzmic
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Habe gestern bei ESt 2021 das Übermittlungsdatum auf heute 31.08.2023 gestellt und gibt es eine Uhrzeit, wann genau diese Übermittlung stattfindet?

 

Gibt es eine DATEV Regel, wann zukunftsliegende Datenübermittlungen an das FA mit Uhrzeit übersendet werden?

 

Im Hilfedokument steht keine Uhrzeit dabei, 12:15 Uhr ist bereits vorbei und es wurden keine Daten an das FA gesendet.

Datenfahrplan: Verarbeitungszeiten im DATEV-Rechenzentrum - DATEV Hilfe-Center

 

 

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Uwe_Lutz
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@xyzmic  schrieb:

Im Hilfedokument steht keine Uhrzeit dabei, 12:15 Uhr ist bereits vorbei und es wurden keine Daten an das FA gesendet.

Die Übermittlung beginnt um 12:15 Uhr und es dauert immer ein wenig, bis alle Erklärungen durch sind.

 

Zudem müssen Sie die Übermittlungsinformationen einmal aktualisieren, damit Sie diese auch aktuell im Arbeitsplatz sehen. Automatisch erfolgt dies mit einem Abo-Abruf m.E. nur ein mal am Tag.

 

 

Nachtrag:

Das scheint nicht mehr zu stimmen. ich bekam gerade eine Meldung, dass eine USt-Erklärung für einen Mdt. übertragen wurde - und das war dann in der Übersicht gleich korrekt eingetragen.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Ich habe dies bei uns gerade mal geguckt. Die GuE-Erklärung bei einem Mdt. ist bereits beim FA, die USt-Erklärung noch nicht.

 

Da mache ich mir aber wenig Sorgen - das kommt schon noch.

 

 

Nachtrag 13:56 Uhr:

Jetzt kam gerade die Meldung, dass die USt-Erklärung des Mdt. auch übermittelt wurde...

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xyzmic
Erfahrener
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vielen Dank für die Infos.

 

Die ESt wurde immer noch nicht übermittelt, vertrauen mal DATEV, dass dies dann heute Nacht automatisch funktioniert.

 

 

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xyzmic
Erfahrener
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das hört sich gut an, schaue morgen früh direkt nach, ob die ESt 2021 übermittelt wurde.

 

 

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xyzmic
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Kurzer Nachtrag:

Die ESt 2021 wurde gestern an das FA übermittelt, also hat heute Nacht noch rechtzeitig funktioniert.

27
letzte Antwort am 01.09.2023 07:53:34 von xyzmic
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