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Abschaffung Buchhaltung 2026

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letzte Antwort am 01.12.2025 08:47:55 von andreaeinig
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0 Personen hatten auch diese Frage
xyzmic
Erfahrener
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Nachricht 1 von 10
798 Mal angesehen

Guten Morgen liebe Community, 

 

gibt es gesicherte Quellen (Gesetze), welche vorschreiben, dass z.B.: ab 2026 Buchhaltungen durch Beschäftigte entfallen und dies voll digital + automatisiert funktioniert?

 

Was macht Ihr mit den (ungelernten) Beschäftigten, welche nur Buchhaltungen machen können und sich steuerlich nicht auskennen, werden diese dringend geschult oder ggf. gekündigt?

 

Welche verschiedene Möglichkeiten gibt es bei dem ganzen Thema, wozu alle EÜR nach §§ 140, 141 AO nicht bücher führen müssen und hier die Buchhaltungen sowie so nur wirtschaftliche Interessen haben. Quereinsteiger im Steuerrecht mit Bilanzsteuerrecht ist fast unmöglich, wenn kein erhebliches Interesse an Eigeninitiative besteht. 

 

Freue mich auf spannende Beiträge , Ideen, Anregungen und wünsche allen erstmal eine schöne und friedliche Adventszeit!

 

LG

xyzmic

 

 

 

Beitrag zum Betrieblichen Rechnungswesen verschoben und Kategorie angepasst durch @Antje_Naumann

eliansawatzki
Meister
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Nachricht 2 von 10
743 Mal angesehen

Also wir schmeißen hier alle raus und haben auch letzte Woche schon angefangen. Warum bis 2026 warten?

rschoepe
Experte
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Nachricht 3 von 10
717 Mal angesehen

@xyzmic  schrieb:

gibt es gesicherte Quellen (Gesetze), welche vorschreiben, dass z.B.: ab 2026 Buchhaltungen durch Beschäftigte entfallen und dies voll digital + automatisiert funktioniert?


Wir haben den 1. Dezember, nicht den 1. April!

andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 4 von 10
696 Mal angesehen

Nur noch DUO, durch KI werden aus  Belegen dann Buchungen erzeugt.

Jahresabschluss erstellt dann ausschließlich nur noch die KI.

 

Bürogebäude ist überflüssig, wir arbeiten im Keller, die oberen Etagen werden an Discounter vermietet.

 

Geht alles, wie war die Frage nochmal, @xyzmic ?

AKW
Fachmann
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Nachricht 5 von 10
611 Mal angesehen

Also wir haben hier alle zu Scan-Fachkräften umgeschult.

Irgendjemand muss ja auch die Barbelege und ausgedruckten und ausgefüllten Bewirtungsbelege wieder einscannen. 

 

Damit allen einen guten Start in den letzten Monat mit Buchhaltung.

 

Beste Grüße

 

AKW

VerenaWied
Fachmann
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Nachricht 6 von 10
595 Mal angesehen

@xyzmic  schrieb:

Guten Morgen liebe Community, 

 

gibt es gesicherte Quellen (Gesetze), welche vorschreiben, dass z.B.: ab 2026 Buchhaltungen durch Beschäftigte entfallen und dies voll digital + automatisiert funktioniert?

 

Was macht Ihr mit den (ungelernten) Beschäftigten, welche nur Buchhaltungen machen können und sich steuerlich nicht auskennen, werden diese dringend geschult oder ggf. gekündigt?

 

Welche verschiedene Möglichkeiten gibt es bei dem ganzen Thema, wozu alle EÜR nach §§ 140, 141 AO nicht bücher führen müssen und hier die Buchhaltungen sowie so nur wirtschaftliche Interessen haben. Quereinsteiger im Steuerrecht mit Bilanzsteuerrecht ist fast unmöglich, wenn kein erhebliches Interesse an Eigeninitiative besteht. 

 

Freue mich auf spannende Beiträge , Ideen, Anregungen und wünsche allen erstmal eine schöne und friedliche Adventszeit!

 

LG

xyzmic


 

Jetzt Mal eine ernsthafte Frage: Woher kommen diese Annahmen?

martin65
Meister
Offline Online
Nachricht 7 von 10
586 Mal angesehen

Wir haben jetzt zwei KI (Kolleginnen mit Interessen) und einen AI (ambitionierten Idio ten) angestellt.

 

Eins zwei Updates pro Monat. Ansonsten kosten die fast nix.

 

Gruß aus der Karibik

 

Martin Heim



________________________________________________________

Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
Neu_hier
Meister
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Nachricht 8 von 10
549 Mal angesehen

Antwort der KI selber:

 

  1. Gibt es gesicherte Quellen (Gesetze), wonach ab 2026 Buchhaltungen durch Beschäftigte entfallen müssen und alles voll digital/automatisiert läuft?

 

Nein.

Es existiert kein Gesetz, weder im HGB, noch in der AO, noch im E-Rechnungs-/ViDA-Kontext, das vorschreibt, dass ab 2026 Buchhaltungen durch Mitarbeitende entfallen oder zwingend vollautomatisiert erfolgen müssen.

 

Was es gibt, sind gesetzliche Modernisierungspflichten, die Digitalisierung beschleunigen:

 

  • E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025 (B2B) gem. § 14 UStG n.F.
  • Verpflichtende Annahme ab 2025, verpflichtende Ausstellung ab 2026 mit Übergangsfristen
  • Vorbereitung der transaktionsbasierten Meldesysteme (EU-ViDA), frühestens 2028+
  • DATEV selbst wird bis ca. 2027/2028 die voll cloudbasierte Buchführung einführen.

 

 

Aber:

Kein Gesetz verlangt, dass Personal in der Buchführung ersetzt wird oder dass Buchhaltungen automatisch ohne Menschen funktionieren.

Das bleibt weiterhin Verantwortung des Steuerpflichtigen bzw. des steuerlichen Beraters (Stichwort: GoBD, § 146 AO – Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung).

 

 

 

  1. Was passiert mit ungelernten Mitarbeitenden, die „nur Buchen“ können?

 

Hier gibt es keine juristische Vorgabe, sondern eine betriebswirtschaftliche und organisatorische Frage.

 

Realität in der Branche:

Der Tätigkeitsbereich verschiebt sich bereits seit Jahren – weg von manuellem Buchen, hin zu:

 

  • Qualitätskontrolle
  • Datenanreicherung
  • Digitalisierungsberatung
  • Mandantenprozesse
  • Prüfung von KI-Vorbuchungen
  • Klärungsfälle
  • Vorbereitung Jahresabschluss / USt
  • Kommunikation mit Mandanten

 

 

Kein Mensch wird ersetzt – aber Tätigkeiten verändern sich.

 

Was tun Kanzleien üblicherweise?

 

  • Weiterqualifizieren (DATEV-Kontierung, Digitalisierung, Belegorga, E-Rechnung, KI-gestützte Buchführung)
  • Aufgaben verlagern auf Prüf- und Prozessbereiche
  • Nur bei vollständiger Verweigerung oder fehlender Lernbereitschaft kann arbeitsrechtlich eine Trennung ein Thema werden – aber das ist kein Digitalisierungsgebot, sondern Personalführung.

 

 

 

  1. Möglichkeiten für EUR-Unternehmen (§§ 140/141 AO):

 

 

Fragehintergrund: Kleine Unternehmen ohne Buchführungspflicht, die „nur wirtschaftliche Interessen“ haben und wenig Bilanzsteuerrecht.

 

  1. a) Sie müssen weiterhin ordnungsgemäße Aufzeichnungen führen (§ 22 UStG, § 146 AO).

Auch ohne Bilanzpflicht gilt:

 

  • Einnahmen-Ausgaben-Erfassung
  • Ordnungssystem
  • Belegwesen
  • Kassenführung (falls relevant)
  • GoBD-Einhaltung

 

 

Digitalisierungspflichten (E-Rechnung, Meldesysteme) gelten auch für EÜR-Unternehmen.

 

  1. b) Vereinfachungsmöglichkeiten:

 

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung bleibt bestehen
  • Keine Inventur, keine Bilanz, keine doppelte Buchführung
  • DATEV Unternehmen Online mit Bank-Kontoumsatz-Automatik und KI-Vorkontierung
  • KI-Assistenzsysteme im Buchungsprozess (Prüfung statt Erfassung)

 

 

  1. c) Quereinsteiger im Steuerrecht:

Die Aussage im Screenshot ist realistisch:

Ohne Eigeninitiative wird es für Quereinsteiger schwer.

Grund: Bilanzsteuerrecht, GoBD, USt, E-Rechnung – all das braucht strukturiertes Lernen.

 

Aber möglich ist es:

 

  • klar abgegrenzte Aufgaben
  • digitale Workflows (Beleghochladen, Freigabe, Zahlungen)
  • Qualitätsprüfung statt Kontierung
  • Schulungsprogramme (DATEV, Haufe, Deubner, Kammern)

 

 

 

Kurzfazit

 

 

  • Es existiert kein Gesetz, das 2026 die manuelle Buchhaltung abschafft.
  • Digitalisierung erzeugt neue Rollen, ersetzt aber nicht die Notwendigkeit menschlicher Prüfung.
  • Ungelernte Mitarbeitende müssen weitergebildet werden – das ist heute Standard in Kanzleien.
  • EÜR-Unternehmen bleiben EÜR-Unternehmen. Sie profitieren sogar am meisten von Automatisierung.
  • Quereinsteiger haben Chancen, aber nur bei echter Lernbereitschaft und Prozessdisziplin.





Danke
shizofritz
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 10
520 Mal angesehen

Ich hätte zumindest eine Quelle:

 

Quelle.jpg

andreaeinig
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 10 von 10
475 Mal angesehen

Man merkt direkt, dass es wieder an jeder Ecke Glühwein gibt ... 🙂

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letzte Antwort am 01.12.2025 08:47:55 von andreaeinig
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