Hey vielleicht kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen. Ich weiß, das hier ist kein Forum für Rechtsberatung, dabei geht es mir auch nicht. Ich will nur kollegiale Hilfe von Leuten, die das vielleicht auch machen und deren Erfahrungen oder Einschätzung dazu hören. Wir haben die Schlussabrechnung für einen Mandanten gemacht. Diese wurde nun "zurückgewiesen", weil fehlerhaft. Die Begründung: wir haben im Erstantrag das "Wahlrecht" für den Vergleichsumsatz auf Monatsbasis gewählt, weil damals günstiger. Im Schlussabrechnungsantrag haben wir auf Durchschnittsumsatz als Vergleichsumsatz geswitched, weil das anscheinend günstiger für den Mandanten ist. Jetzt schreibt die Bewilligungsstelle, dass das nicht möglich ist, weil ein Wechsel des Wahlrechts in der Schlussabrechnung nicht möglich sei. Ich wusste das wirklich nicht und bin mir auch sicher, dass ich das nicht gelesen habe. Jetzt versuche ich schon den ganzen Vormittag, die FAQs etc. zu durchforsten, wo das stehen soll. Alles was ich finden kann, ist, dass es grundsätzlich ein Wahlrecht gibt. ABER nirgends finde ich dazu einen Hinweis oder eine Warnung, dass das später nicht mehr anders ausgeübt werden kann. Woher soll man ableiten, dass es so ist? Hat jemand das Problem auch? oder ist jemanden dieser Punkt bekannt und v.a. WO STEHT DAS?
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