Wir haben definierte Musteraufträge, um bestimmte Buchungsverhalten zu erzwingen. Die Mitarbeiter legen aber dann einfach andere Aufwandspositionen an, um dem Controlling auszuweichen.
Kann ich Mitarbeitern das Recht entziehen, in EO Comfort Aufträgen selbständig Aufwandspositionen anzulegen? Das Recht, Aufträge selbst anzulegen, haben wir ihnen schon entzogen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
ja das geht. Einfach in der Rechtsverwaltung den Suchbegriff Aufwandspositionen eingeben und dann hier, die Sperren rein.
Mir erschließt sich nur nicht, wieso man sich durch anlegen einer anderen Position dem Controlling entziehen kann?
Wir tracken den Mehraufwand auf Aufträgen, um den auch geordnet abzurechnen.
Dazu haben wir Mehraufwandsaufträge mit den Positionen Mehraufwand (mandanteninduziert) und Dumm gelaufen (kanzleiinduziert) angelegt.
Die Logik ist, dass Zeiten entweder Hauptleistung, Mehraufwand und Dumm gelaufen sind.
Hauptleistung sind Zeiten, die im Leistungsumfang enthalten sind. Die gehen auf den "Hauptauftrag". Mit diesen Zeiten messen wir die Anzahl der Buchungssätze pro Stunde bzw. der Lohnabrechnungen pro Stunde.
Da die Mitarbeiter natürlich bei "Mehraufwand" dem Mandanten gegenüber erklären müssen, warum das Mehraufwand ist, bei "Dumm gelaufen" mir erklären müssen, warum das denn entstanden ist, pflegen sie selbständig im Mehraufwandsauftrag die Position Hauptleistung ein. Diese Leistung wird nicht abgerechnet und hat dann auch keinen Einfluss auf die KPI.
Es ist für uns ein riesiger Aufwand, die Positionen händisch auf den Leistungsauftrag umzubuchen, um damit die richtigen KPI zu bekommen. Also nehme ich Ihnen jetzt das Recht weg, Aufwandspositionen anzulegen.