Sieht anders aus... Den Gehaltsverzicht von € 200,00 musst du aus der Bezugslohnart 2000 veranlassen, nicht noch mit der Lohnart 4721 dazu buchen, die Umwandlung der VWL in bAV € 40,00 ist auch ein steuer- und beitragsfreier AG-Zuschuss, der nicht mit dem Lohnabzug 9840 wieder abgezogen werden darf. Der AG-Zuschuss von € 48,00 kann m.E. nach so wie deine Vorgängerin es geschlüsselt hat gelassen werden. Lohnart 3040 Gehaltsverzicht € 200,00 Lohnart 5200 bAV Zuschuss € 48,00 Lohnart (neu, steuer- und sv-frei) bAV Zuschuss VWL € 40,00 Ich arbeite mit Lodas, deshalb weiß ich nicht, ob Lohn und Gehalt dafür ggf. eine Stammlohnart hat. gefunden hier: https://www.haufe.de/personal/entgelt/bav-foerderbetrag-nicht-fuer-vermoegenswirksame-leistung_78_496860.html
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