Hallo zusammen,
bei uns stellt sich die Frage, ob sich eventuell sogar aus der GoBD eine Verpflichtung ergibt, die Übernahmeprotokolle zu archivieren.
Wir können ja nur die letzten 2 Jahre aufrufen, wie macht ihr das?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
Tatsächlich habe ich mir für meine Lodas-Mandanten jeweils einen Ordner für diese Protokolle angelegt, damit ich auch manchmal schneller was nachschlagen kann, ohne immer das Programm öffnen zu müssen.
Ich bin, auch wegen der Meldungen betr. Kinderdaten/ELSTAM/PV-Zuschlag, nun dazu übergegangen, zu Beginn des neue Jahres alle Meldungen für den 01.01.-31.12. einmal aufzurufen(bei großen Mandanten mit vielen Meldungen ggf. Unterteilung in Halbjahre oder Quartale) und als PDF im DMS abzulegen. Über die Suchfunktion kann ich dann bei Bedarf einzelne Daten ziehen. Ich denke, in 9 von 10 Fällen benötige ich die Unterlagen nicht mehr, aber der Zeitaufwand ist vertretbar, wenn man das nur einmal pro Jahr gesammelt erledigt.
Das ist eine sinnvolle Lösung 🙂
Aber grundsätzlich, sind wir durch die GoBD zur Archivierung verpflichtet? Wie siehst du das?