Hallo @StarkWo, @StarkWo schrieb: 1) Kann man das "Ausgleichskonto" auch irgendwo so festlegen, dass die Sollstunden die hinterlegt sind genommen werden? Unter Mandantendaten bzw. Personaldaten | Arbeitszeiten | Arbeitszeitkonto unter "Zu bezahlende monatl. Mindestarbeitszeit" haben Sie die Möglichkeit, die AZK-Sollarbeitszeit vorzugeben. Die geleisteten Stunden werden anschließend mit dieser AZK-Sollarbeitszeit abgeglichen. Wenn die AZK-Sollarbeitszeit anhand der mtl. Arbeitstage abgerechnet werden soll, dann ist es wichtig diese jeden Monat manuell anpassen - sonst wird jeden Monat gleich bezahlt. @StarkWo schrieb: 2) Welche Fallstricke gibt es beim "Ansparkonto", die ich übersehen haben könnte, dass er gar keine Stunden umbucht, wenn es beim Ausgleichkonto funktioniert...? a. Sollarbeitszeit muss erfasst werden unter Mandantendaten bzw. Personaldaten | Arbeitszeiten | Soll-Arbeitszeit. b. Unter Mandantendaten | Arbeitszeitkonto | Baulohn muss die Art der Überstundenermittlung aktiviert werden. c. Geleistete Stunden (auch Überstunden) müssen im Kalender gebucht werden, damit diese mit der Soll-Arbeitszeit abgeglichen werden können.
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