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Arbeitszeitkonto LODAS - Bauhauptgewerbe (Stunden werden nicht übernommen)

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letzte Antwort am 29.10.2024 14:52:25 von Christopher_Fürther
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StarkWo
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
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Hallo zusammen,

 

ich habe einen Mandanten im Bauhauptgewerbe für den ich ein Arbeitszeitkonto für Ansparstunden für Schlechtwetter anlegen möchte.

 

Ich habe mich an dem Dokument "Ansparkonto bei tariflicher Arbeitszeit einrichten" orientiert, aber egal was ich eingebe, es werden keine Stunden in das Arbeitszeitkonto überschrieben. Alle Soll-Stunden, Lohnarten etc. sind angelegt.

Im letzten Monat habe ich es über das Arbeitszeitkonto "Ausgleichskonto Bauhauptgewerbe" gelöst, da sind nämlich die Stunden wie gewünscht abgezogen worden. Allerdings nicht mit der hinterlegten Sollzeit für September mit 172h sondern mit 178h...

 

1) Kann man das "Ausgleichskonto" auch irgendwo so festlegen, dass die Sollstunden die hinterlegt sind genommen werden?

2) Welche Fallstricke gibt es beim "Ansparkonto", die ich übersehen haben könnte, dass er gar keine Stunden umbucht, wenn es beim Ausgleichkonto funktioniert...?

 

Welche Screenshots nützen hier weiter...?

 

Vielen Dank für die Hilfe.

 

Wolfgang

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
94 Mal angesehen

Hallo @StarkWo,

 


@StarkWo  schrieb:

1) Kann man das "Ausgleichskonto" auch irgendwo so festlegen, dass die Sollstunden die hinterlegt sind genommen werden?

 


Unter Mandantendaten bzw. Personaldaten | Arbeitszeiten | Arbeitszeitkonto unter "Zu bezahlende monatl. Mindestarbeitszeit" haben Sie die Möglichkeit, die AZK-Sollarbeitszeit vorzugeben. Die geleisteten Stunden werden anschließend mit dieser AZK-Sollarbeitszeit abgeglichen.
Wenn die AZK-Sollarbeitszeit anhand der mtl. Arbeitstage abgerechnet werden soll, dann ist es wichtig diese jeden Monat manuell anpassen - sonst wird jeden Monat gleich bezahlt.

 


@StarkWo  schrieb:

 

2) Welche Fallstricke gibt es beim "Ansparkonto", die ich übersehen haben könnte, dass er gar keine Stunden umbucht, wenn es beim Ausgleichkonto funktioniert...?

 

a. Sollarbeitszeit muss erfasst werden unter Mandantendaten bzw. Personaldaten | Arbeitszeiten | Soll-Arbeitszeit.
b. Unter Mandantendaten | Arbeitszeitkonto | Baulohn muss die Art der Überstundenermittlung aktiviert werden.
c. Geleistete Stunden (auch Überstunden) müssen im Kalender gebucht werden, damit diese mit der Soll-Arbeitszeit abgeglichen werden können.

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 29.10.2024 14:52:25 von Christopher_Fürther
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