Hallo an alle Mitstreiter,
alle Jahre wieder im Oktober ist beim Mandanten die GruppenUV zu erfassen.
Bisher hatte ich die Beträge immer den einzelnen AN zugeordnet und pauschal versteuert, da die Grenze von 100,00 € eingehalten wurde. In 2024 gibt es diese Grenze ja nun nicht mehr. Kann ich nun in 2024 einfach die Pauschalversteuerung über die Nebenbuchführung eintragen, so dass ich die UV nicht mehr bei den einzelnen AN abrechne? Bisher habe ich immer 20% für den beruflichen Teil rausgerechnet, bleibt das weiterhin so? Ich denke ja, bin mir aber nicht 100%ig sicher.
Danke für eure Mithilfe.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich bin mir nicht 100 % sicher, aber ich würde es über die Nebenbuchführung eintragen und mit 20% versteuern.
Hast du den Rehm? Dort steht bei Pauschalversteuerung gut erläutert, was mit wieviel % versteuert werden muss.
Hallo @Silke03046,
Sie können die pauschalen Steuern in einem Betrag über die Nebenbuchführung abrechnen.
Weitere Informationen zur Abrechnung einer Gruppenunfallversicherung in LODAS finden Sie in Dokument 5303288 .
Danke für die Mithilfe.
Ich habe mich entschieden und habe den Anteil beruflich steuerfreier Reisekostenersatz von 20% weiterhin gekürzt,
da ich keine Änderung diesbezüglich finden konnte und habe die Pauschale LSt 20%/SolZ/KiSt über die Nebenbuchführung erfasst.