@christinm schrieb: In den Fehlzeiten gibt es die Möglichkeit den Tatbestand "Ende Bezug Krankengeld/ Beginn Bezug Arbeitslosengeld" einzutragen. Dies wäre ja eine passende Fehlzeit. Hier stellt sich nur die Frage mit welchem Datum trage ich die Fehlzeit ein und wird dann eine Arbeitsbescheinigung übermittelt? oder vll. sogar eine SV-Meldung, was ich ja nicht möchte? Hallo @christinm, mit der Fehlzeit "Ende Bezug Krankengeld/ Beginn Bezug Arbeitslosengeld" kann eine Arbeitsbescheinigung erstellt werden. Allerdings wird damit auch eine DEÜV-Meldung mit Grund der Abgabe 30 generiert. @christinm schrieb: Die Elternzeit läuft noch bis 09/2025, Die abgelehnte Elternzeit+ Teilzeit wurde zu 02/2025 beantragt. Muss ich denn hier die Elternzeit unterbrechen? Das Beschäftigungsverhältnis soll ja nach der Elternzeit, seitens des Arbeitgebers, weitergeführt werden. Bei einer Beschäftigung in Teilzeit während der Elternzeit ist keine Fehlzeit Elternzeit zu erfassen. Das Vorgehen finden Sie im Kapitel 2.1 im Dokument 1021025.
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