@xyzmic schrieb: Das Steuerjahr 2023 wird auf jeden Fall spannend werden, mal schauen, ob RMS tatsächlich viele Erklärungen aussteuert... Wenn das RMS gut (oder schlecht, je nach dem, wie man es sieht) programmiert ist, müsste das bei JEDER Steuererklärung mit Anlage V anschlagen. Grund: Meiner Meinung nach gibt es doch sehr häufig Guthaben oder im schlimmsten Fall viele Nachzahlungen. Bei Nebenkostenabrechnungen und bei Hausgeldabrechnungen. Diese Zahlungen sind doch mindestens um 1 Jahr versetzt, je nach dem wie spät der Vermieter/der Mieter/die Hausverwaltung/oder der Eigentümer sind, kann sich das alles mit Geldbewegungen doch auch um 2 Jahre verschieben. Immerhin ist die Anlage V (meines Wissens nach) noch eine Überschussrechnung und keine Bilanz. Das kann vom Finanzamt doch nur schiefgehen, dort Umlageneinnahmen mit Umlagenausgaben vergleichen zu wollen... Das gleiche passiert (zumindest bei uns im Büro) häufig mit dem blöden § 11 EStG. Unser Mandant zahlt pünktlich per Überweisung mit Geldabgang am 10. Beim Finanzamt kommt es am 12. an, Wir setzen es im Vorjahr an und deren Software schmeißt es automatisch raus...
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