Was muss ich tun, damit „ev“ wieder verschwindet, wenn der Mitarbeiter konfessionslos ist?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich würde den Arbeitnehmer einmal seine beim Finanzamt hinterlegten Daten klären lassen.
Für mich sieht es so aus, als wäre dort eine Konfession hinterlegt und deshalb wird Ihre Eingabe immer wieder überschrieben.
Viel Glück.
Hallo Odri,
was sagt denn das Übernahmeprotokoll dazu, sprich welche Daten wurden bei der ElStAM-Rückmeldung vom Finanzamt übermittelt?
Ich würde zuerst im Übernahmeprotokoll die Rückmeldedaten Elektronische Lohnsteuerkarte checken. Wenn das vom FA eingespielt wird, dann soll der Arbeitnehmer das dort selbst klären.
ich kann das Protokoll nicht abrufen
Eventuell muss der Abfragezeitraum hier länger gesetzt werden.
Beim Abruf des Übernahmeprotokolls auf das Datum achten. Standardmäßig werden nur die Übernahmeprotokolle des aktuellen Tages angezeigt. Ich würde in dem Fall die Protokolle ab 01.07.2026 bis heute abrufen.
Ist der AN verheiratet und ist vielleicht der Ehegatte Kirchensteuerpflichtig?
Der Mitarbeiter ist verheiratet und beide sind konfessionslos.
Und was steht im Übernahmeprotokoll?
Wenn Sie bereits das Änderungskennzeichen auf konfessionslos gesetzt hatten und trotzdem keine Änderung erfolgt, bleibt nur ein Servicekontakt. Die Datev kann andere Änderungen vornehmen als wir.
@Odri schrieb:Der Mitarbeiter ist verheiratet und beide sind konfessionslos.
Man möge mir bitte verzeihen wenn ich jetzt sage:
Das wäre nicht der 1. Mitarbeiter, der laut eigenen Angaben im Personalfragebogen kinder- und konfessionslos ist und dann kommt eine Rückübermittlung der Daten, und die sagt was ganz anderes...
Deswegen verlasse ich mich nur auf die zurückgemeldeten Daten des Finanzamtes. Wenn es Abweichungen gibt, muss der Arbeitnehmer dies klären.
@Odri schrieb:Der Mitarbeiter hat mir eine Mitteilung des Finanzamts vom 30.01.2025 vorgelegt. Laut diesem Schreiben ist er konfessionslos.
Die Bescheinigung wäre mir viel zu alt. Da würde ich schon eine aktuelle benötigen... auf der vor allem draufsteht, warum ich diese benutzen soll, anstatt die elektronischen Daten zu verwenden.
Angaben zur Konfession aus dem personalfragebogen verwende ich ausschließlich wenn keine Zeit für den Elstam-Abruf vor der Lohnabrechnung ist.
Wenn der Mitarbeiter ein Problem mit den Abrechnungswerten hat, bekommt er das Rückmeldeprotokoll wo alle Daten zu den Elstam draufstehen und er darf sich selbst beim FA kümmern.
Kann doch sein, dass er kirchlich geheiratet hat, sich hat taufen lassen und plötzlich wird man mal ebenso kirchensteuerpflichtig. Aber ja, es kann auch ein fehlerhafter Eintrag beim FA sein.
Aber die Frage nach dem Übernahmeprotokoll wurde noch nicht beantwortet. Oder gibt es keins?
Dann wurde die Elstam-Anmeldung womöglich nicht korrekt ausgeführt.
Das wäre mir zu alt. Für mich zählt nur die elektronische Rückmeldung des Finanzamtes.
Es muss nach der Anmeldung ein Rückmeldeprotokoll geben. Selbst wenn die Daten nicht abweichen würden. Mit längerem Zeit Abrufen würde ich raten .
Wir ändern keine Rückmeldung auf zurück. Da muss der Mitarbeiter selber zur Klärung zu seinem Finanzamt.
Hat eine ELStAM-Abfrage jetzt stattgefunden? Wurden die Daten zurückgemeldet? Fehlermeldung zurückgemeldet?
Es ist nur in ganz bestimmten Fällen zulässig, eine ELStAM-Ausdruck vom FA zu verwenden und dieser muss auch aktuell sein. Ich hatte es nur einmal, weil der AN mitgeteilt hatte, dass die Rückmeldungen falsch sind. Das FA hat sich mit uns in Verbindung gesetzt, dass die Daten tatsächlich fehlerhaft gemeldet werden und hat deshalb eine Papierbescheinigung ausgestellt. Nach ca. 2 Monaten hatten wir dann die richtigen Daten zurückgemeldet bekommen. Aber dies ist jetzt auch 2 Jahre her.
Eintritt 01.07.2026. Die Bescheinigung müsste auf jeden Fall danach ausgestellt worden sein.
Haben Sie versucht, die Stammdaten aus dem RZ zu holen?
Was soll denn per E-Mail kommen?
Es zählt nur die elektronische Rückmeldung des Finanzamtes und wie kommt ja nicht per E-Mail
Wurde ein Systemwechsel gemeldet?
Notfalls den AN z.B. zum 02.07. abmelden und zum 03.07. wieder anmelden. So kann man dann auch nochmal ein Elsatm-Protokoll erzwingen.
Bei einem System von Fremdsoftware zu Datev würde ich am besten alle AN nochmal anmelden. Nur um sicher zugehen, dass man zukünftig auch alle Änderungen gemeldet bekommt.
das Übernahmeprotokoll von Steuerberater