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Kirchensteuer obwohl Konfessionslos

21
letzte Antwort am 02.09.2026 07:06:17 von Odri
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Odri
Beginner
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Hallo zusammen,
 
ich habe folgendes Problem in LODAS:
 
 
Mitarbeiter, Eintritt zum 01.07.2026.
 
In den Stammdaten unter Steuer ist hinterlegt:
 
„Konfessionslos / Keine Kirchensteuerberechnung“.
 
 
Historische Werte sind nicht vorhanden („keine Historie“). Manuelle Änderungen wurden nicht vorgenommen.
 
 
In der Lohnabrechnung 07/2026 wird keine Konfession ausgewiesen und keine Kirchensteuer berechnet.
 
 
Ab der Abrechnung 08/2026 erscheint jedoch in der Abrechnung die Konfession „ev“ und es wird Kirchensteuer berechnet. Das gleiche Verhalten besteht auch in 09/2026.
 
 
Eine Änderung der Konfessionszugehörigkeit mit anschließendem Zurücksetzen auf „Konfessionslos“ (Setzen eines Änderungskennzeichens) hat keine Änderung bewirkt.
 
Im DÜ-Protokoll elektronische Lohnsteuerkarte ist lediglich die Anmeldung zum 01.07.2026 ersichtlich.
 
Hat jemand eine Idee, woher die Konfession „ev“ in der Abrechnung kommt, obwohl in den Stammdaten „Konfessionslos“ hinterlegt ist und keine Historie vorhanden ist?

 

Was muss ich tun, damit „ev“ wieder verschwindet, wenn der Mitarbeiter konfessionslos ist?

 
Vielen Dank!
m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 2 von 22
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Ich würde den Arbeitnehmer einmal seine beim Finanzamt hinterlegten Daten klären lassen.

 

Für mich sieht es so aus, als wäre dort eine Konfession hinterlegt und deshalb wird Ihre Eingabe immer wieder überschrieben.

 

Viel Glück.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“ ...ist leider nicht mehr möglich. RIP
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sala
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Nachricht 3 von 22
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Hallo Odri,

 

was sagt denn das Übernahmeprotokoll dazu, sprich welche Daten wurden bei der ElStAM-Rückmeldung vom Finanzamt übermittelt?

Noiram1710
Einsteiger
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Nachricht 4 von 22
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Ich würde zuerst im Übernahmeprotokoll die Rückmeldedaten Elektronische Lohnsteuerkarte checken. Wenn das vom FA eingespielt wird, dann soll der Arbeitnehmer das dort selbst klären.

Odri
Beginner
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Nachricht 5 von 22
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ich kann das Protokoll nicht abrufen

 

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sala
Aufsteiger
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Eventuell muss der Abfragezeitraum hier länger gesetzt werden.

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NaJu2008
Erfahrener
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Beim Abruf des Übernahmeprotokolls auf das Datum achten. Standardmäßig werden nur die Übernahmeprotokolle des aktuellen Tages angezeigt. Ich würde in dem Fall die Protokolle ab 01.07.2026 bis heute abrufen.

 

Ist der AN verheiratet und ist vielleicht der Ehegatte Kirchensteuerpflichtig?

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Odri
Beginner
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Der Mitarbeiter ist verheiratet und beide sind konfessionslos.

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NaJu2008
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Und was steht im Übernahmeprotokoll?

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tbehrens
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Wenn Sie bereits das Änderungskennzeichen auf konfessionslos gesetzt hatten und trotzdem keine Änderung erfolgt, bleibt nur ein Servicekontakt. Die Datev kann andere Änderungen vornehmen als wir.

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m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 11 von 22
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@Odri  schrieb:

Der Mitarbeiter ist verheiratet und beide sind konfessionslos.


Man möge mir bitte verzeihen wenn ich jetzt sage:

Das wäre nicht der 1. Mitarbeiter, der laut eigenen Angaben im Personalfragebogen kinder- und konfessionslos ist und dann kommt eine Rückübermittlung der Daten, und die sagt was ganz anderes...

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“ ...ist leider nicht mehr möglich. RIP
Odri
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Vielen Dank für den Hinweis.
 
Dann werde ich versuchen, den Sachverhalt auf diesem Weg weiter zu klären.
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Odri
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Nachricht 13 von 22
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Der Mitarbeiter hat mir eine Mitteilung des Finanzamts vom 30.01.2025 vorgelegt. Laut diesem Schreiben ist er konfessionslos.
 
Daher überrascht mich, dass in der Lohnabrechnung ab 08/2026 die Konfession „ev“ ausgewiesen wird und Kirchensteuer berechnet wird.
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sala
Aufsteiger
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Nachricht 14 von 22
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Deswegen verlasse ich mich nur auf die zurückgemeldeten Daten des Finanzamtes. Wenn es Abweichungen gibt, muss der Arbeitnehmer dies klären.

m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 15 von 22
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@Odri  schrieb:
Der Mitarbeiter hat mir eine Mitteilung des Finanzamts vom 30.01.2025 vorgelegt. Laut diesem Schreiben ist er konfessionslos.

Die Bescheinigung wäre mir viel zu alt. Da würde ich schon eine aktuelle benötigen... auf der vor allem draufsteht, warum ich diese benutzen soll, anstatt die elektronischen Daten zu verwenden.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“ ...ist leider nicht mehr möglich. RIP
NaJu2008
Erfahrener
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Nachricht 16 von 22
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Angaben zur Konfession aus dem personalfragebogen verwende ich ausschließlich wenn keine Zeit für den Elstam-Abruf vor der Lohnabrechnung ist.

 

Wenn der Mitarbeiter ein Problem mit den Abrechnungswerten hat, bekommt er das Rückmeldeprotokoll wo alle Daten zu den Elstam draufstehen und er darf sich selbst beim FA kümmern.

 

Kann doch sein, dass er kirchlich geheiratet hat, sich hat taufen lassen und plötzlich wird man mal ebenso kirchensteuerpflichtig. Aber ja, es kann auch ein fehlerhafter Eintrag beim FA sein.

 

Aber die Frage nach dem Übernahmeprotokoll wurde noch nicht beantwortet. Oder gibt es keins?

Dann wurde die Elstam-Anmeldung womöglich nicht korrekt ausgeführt.

Lohntante_123
Aufsteiger
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Nachricht 17 von 22
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Das wäre mir zu alt. Für mich zählt nur die elektronische Rückmeldung des Finanzamtes.

 

Es muss nach der Anmeldung ein Rückmeldeprotokoll geben. Selbst wenn die Daten nicht abweichen würden. Mit längerem Zeit Abrufen würde ich raten .

 

Wir ändern keine Rückmeldung auf zurück. Da muss der Mitarbeiter selber zur Klärung zu seinem Finanzamt. 

Odri
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Da ich den Mandanten erst im vergangenen Monat vom Steuerberater übernommen habe, kann ich aktuell noch nicht auf das Übernahmeprotokoll zugreifen. Ich warte derzeit auf die Zusendung per E-Mail.
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tbehrens
Meister
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Hat eine ELStAM-Abfrage jetzt stattgefunden? Wurden die Daten zurückgemeldet? Fehlermeldung zurückgemeldet?

 

Es ist nur in ganz bestimmten Fällen zulässig, eine ELStAM-Ausdruck vom FA zu verwenden und dieser muss auch aktuell sein. Ich hatte es nur einmal, weil der AN mitgeteilt hatte, dass die Rückmeldungen falsch sind. Das FA hat sich mit uns in Verbindung gesetzt, dass die Daten tatsächlich fehlerhaft gemeldet werden und hat deshalb eine Papierbescheinigung ausgestellt. Nach ca. 2 Monaten hatten wir dann die richtigen Daten zurückgemeldet bekommen. Aber dies ist jetzt auch 2 Jahre her.

 

Eintritt 01.07.2026. Die Bescheinigung müsste auf jeden Fall danach ausgestellt worden sein.

Haben Sie versucht, die Stammdaten aus dem RZ zu holen?

Lohntante_123
Aufsteiger
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Was soll denn per E-Mail kommen?

 

Es zählt nur die elektronische Rückmeldung des Finanzamtes und wie kommt ja nicht per E-Mail 

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NaJu2008
Erfahrener
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Wurde ein Systemwechsel gemeldet?

 

Notfalls den AN z.B. zum 02.07. abmelden und zum 03.07. wieder anmelden. So kann man dann auch nochmal ein Elsatm-Protokoll erzwingen.

 

Bei einem System von Fremdsoftware zu Datev würde ich am besten alle AN nochmal anmelden. Nur um sicher zugehen, dass man zukünftig auch alle Änderungen gemeldet bekommt.

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Odri
Beginner
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das Übernahmeprotokoll von Steuerberater

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21
letzte Antwort am 02.09.2026 07:06:17 von Odri
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