Ein Prüfer wollte die Fahrtkosten dazurechnen. Also 0,30 x KM bei der Fahrt zur Tankstelle und es auf den Gutschein umlegen und somit verwerfen. Das konnte verhindert werden. Hatte gefragt ob auch Steuerberaterkosten, Strom und Kontoführungsgebühren anteilig angerechnet werden sollen. Ein anderer Prüfer hat moniert, dass der einzige Arbeitnehmer Gesellschafter Geschäftsführer den Gutschein selbst erworben hätte. Hatte dann vorgeschlagen, dass er seine Frau für 15 Minuten pro Monat einstellt und diese dann auch einen Gutschein erhält. Ging dann auch so. Bei den Versandkosten wäre ich aber vorsichtig, ich würde es, weil es direkt in Bezug steht vermeiden. So habe ich es gemacht bei Aralkarten mit mtl. Zusatzgebühren. Da gibt es dann nur 45 €. Ob das übervorsichtig ist weiß ich nicht, habe aber auch keine Lust auf "unnötige" Probleme. Da gab es doch mal ein Prüfer der zu dem 50 € Gutschein anteilig die Zeitungen aus dem Pausenraum addiert und verworfen hat. Meine hätte da mal ein Urteil gelesen.. .
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