Guten Morgen Community,
bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden und einem Gehalt von Euro 575,00 bin ich doch weiter voll sozialversicherungspflichtig beschäftigt ?
Ich bin mir unsicher bzgl. der wöchentlichen Stundenzahl von : 10.
Es geht um einen Renter der bis zum Eintritt in die Rente die Arbeitszeit reduzieren will.
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ab regelmäßig 538,01 € ist man im sozialversicherungspflichtigen Midijob.
13,27 € Stundenlohn ist doch auch über Mindestlohn.
Wie kann man Rentner sein und gleichzeitig bis zum Eintritt in die Rente die Arbeitszeit reduzieren?
Guten Morgen,
vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Noch ist der Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis. Im kommenden Jahr kann er die abschlagsfreie Rente beantragen, bis dahin möchte er die Arbeitszeit reduzieren.
Viele Grüße
Hallo @Bonita66 ,
ich weiß, dass das hier nicht die Frage und auch nicht das Problem des Arbeitgebers ist (wenn man mal von dessen Fürsorgepflicht absieht, die in diesem Punkt wahrscheinlich sehr begrenzt sein wird.) Aber leider ist die Berechnung der Altersrenten für mich selbst ein Buch mit sieben Siegeln ... Und ich möchte es gerne verstehen, denn ich werde ja selbst auch irgendwann mal vor der Rentenantragstellung stehen:
Schießt sich der Mitarbeiter damit nicht selbst ins Knie? Meines Wissens berechnet sich die Rente auch zu einem wesentlichen Anteil danach, wie hoch das Arbeitsentgelt in den letzten (wieviel?) Monaten vor der Rente war.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Guten Morgen,
es geht hier nur noch um wenige Monate. Denke da spielt die Höhe des Arbeitsentgeltes nicht mehr so eine Rolle.
Viele Grüße
Der wesentlichen Anteil entfällt eher auf "das ganze Arbeitsleben", nur ein paar x-Monate vor Renteneintritt wären ja schön 😉
Beamte haben wohl diesen Vorteil...
Es klang so, als würden Sie über "dich u. mich" sprechen und nicht über die Ausnahmen.
Renten für Beschäftigte aus dem Bergbau sind übrigens auch anders....
Die Rentenhöhe ermittelt sich ausschließlich anhand der Rentenpunkte, multipliziert mit dem Rentenwert (aktuell 39,32 Euro). Der Rentenwert ist der Wert der regelmäßig zum 1. Juli angepasst wird, diese Anpassung wird häufig als "Rentenerhöhung" bezeichnet. Von dieser Rentenhöhe werden gegebenenfalls noch Abschläge für den vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand abgezogen.
Rentenpunkte werden anhand des jährlichen rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgeltes im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer ermittelt (Durchschnitt = 1 Rentenpunkt). Das "letzte" Arbeitsentgelt vor Renteneintritt spielt also fast keine Rolle bei der allgemeinen Rentenhöhe (Zu- und Abschläge für Besonderheiten mal außen vor gelassen).