@agmü schrieb: ... Ich hoffe Sie können den Anwälten diese Unart schnell wieder abgewöhnen, denn ein Konvolut von Anlagen macht erschwert das digitale Arbeiten. Diese Diskussion fange ich hier gar nicht erst an zu führen ... 😉 @agmü schrieb: Sofern zu einem Schreiben eine (1) Anlage hinzugefügt wird, ist deren Bezeichnung als Anlage 1 sowohl technisch, wie auch inhaltlich zutreffend. Ich begrüße es, dass so manche Unart, die sich über Jahrzehnt eingeschlichen hat, im Rahmen der Digitalisierung der Arbeitsabläufe hinterfragt und beseitigt werden. Daher hoffe ich, dass dieses Feature nicht mehr rückgängig gemacht wird. Grundsätzlich gebe ich Ihnen recht, dass das mit der einen Anlage richtig wäre. Allerdings frage ich mich immer, warum nummerieren, wenn ich es sowieso nur die eine Anlage ist?
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