Liebe Kollegen,
ich wollte soeben das alte GVZ-Formular wieder aktivieren, da der Bundesrat am 24.11. glücklicherweise einer Verlängerung bis 01.09.24 zugestimmt hat. DATEV hat aber das entsprechende Dokument am 24.11. gelöscht (warum eigentlich? Nach meinem Verständnis dürfen wir diese ja weiter nutzen.). Kann mir jemand kurz schreiben, wo in der Organisation ich das alte Formular aktivieren kann?
Besten Dank!
Fischer
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Siehe das Dok 1028540
https://apps.datev.de/help-center/documents/1028540
Gerade erst letzte Woche bei uns wieder aktiviert.
Hallo @Fischer- ,
da die alten Formulare voraussichtlich bis zum 31.08.2024 weiter genutzt werden dürfen, ist das alte Gerichtsvollzieher-Formular ab DATEV Anwalt classic 14.24 (Service-Release, 30.11.2023) wieder für alle im Fenster Maßnahme anlegen verfügbar.
Bis dahin müssen Sie das alte Formular wie von @Wiebelle verlinkt manuell aktivieren.
Dankeschön an alle!
Nur ein kleiner Hinweis:
Solange die beschlossene Verlängerung der Übergangsfrist nicht Startseite - Bundesgesetzblatt an dieser Stelle veröffentlicht ist, wäre ich mit der Verwendung der bisherige Formulare vorsichtig. Bisher gilt noch die alte Rechtslage; auch wenn ich, wie alle davon ausgehen, dass - zumindest die Veröffentlichung - fristgerecht erfolgen wird.
Wenn ich das richtig verstehe, ist die seit 24. November in Kraft.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2023/0401-0500/0491-23.html
Die Verlinkung weist nur auf die Beschlussvorlage an den Bundesrat und das Ergebnis der Beschlussfassung hin.
Der Bundesrat hat am 24.11. der Verordnung zugestimmt; mehr nicht. Wie bei jeder anderen Verordnung auch, muss diese jetzt amtlich bekannt gemacht werden, was im Bundesgesetzblatt geschieht; vgl. VkBkmG - Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen (gesetze-im-internet.de),
Solange daher im Bundesgesetzblatt die Verordnung nicht veröffentlicht ist, gilt die bisherige Verordnung weiter.
Ob es die Handelnden in Berlin schaffen, die Verordnung rechtzeitig vor dem 30.11.2023 zu verkünden bleibt abzuwarten. Ich hoffe es, habe aber nach dem Chaos der letzten Wochen meine Zweifel daran.
Dessen ungeachtet: Nutzen Sie die neuen Formulare so früh wie möglich, damit die notwendige Erfahrung gesammelt werden kann.
Ich rechne damit, dass die Debatten mit den Rechtspflegern/Gerichtsvollziehern, die zu den bisherigen Formularen geführt wurden, neu geführt werden müssen.
Die Verordnung wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet; Bundesgesetzblatt Teil I - Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung - Bundesgesetzblatt. Damit gelten die alten Formulare weiter.
Vielen Dank für den Hinweis! Das Dokument habe ich aktualisiert:
Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung 2023