Hallo, Entschuldige bitte, aber für mich sieht das komisch aus. Er würde somit den 1 Tag unter dem Mindestlohn verdienen. Probier doch spaßeshalber mal aus, das von mir genannte Abrechnungsmodell ab 08/2025 einzuschlüsseln und dann eine Probeabrechnung durchzuführen. Sonst würde die Urlaubsabgeltung in keiner Relation zum Gehalt stehen. Oder aber alles mit der 30stel-Methode abrechnen und die Urlaubsabgeltung nach gleicher Methode errechnen. Urlaubsanspruch nach 30stel = 2.337,20 : 30 = 77,91 Nach Arbeitstagen =22,47 * 8 = 179,76 Sorry, ich glaube, ich habe mich jetzt selber verzettelt, aber lass es Dir mal durch den Kopf gehen. Beide Methoden sind möglich.
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