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Betriebsdatenpflege

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letzte Antwort am 04.11.2025 18:17:57 von pogo
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Steffi69
Einsteiger
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Liebe Community, ist die Übermittlung der Betriebsdatenpflege auch ohne aktive UV-Mitgliedschaft möglich?

 

Mit freundlichen Grüßen 

Steffi69

Constanze_GM
Erfahrener
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Hallo,

Die Betriebsdatenpflege ist meiner Meinung nach in erster Linie für die Datenübermittlung an die Agentur für Arbeit (Betriebsnummernservice), die Krankenkassen und das Finanzamt zuständig. Wenn dann keine Mitgliedschaft bei der BG besteht, kann dorthin halt nichts gemeldet werden. Würde ich aber nicht als problematisch ansehen.

 

Liebe Grüsse

Constanze

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rschoepe
Experte
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Du brauchst (leider) zumindest die Unternehmensnummer, sonst können die Betriebsdaten nicht mehr gesendet werden. Vor dem Problem stand ich jetzt bei zwei Neumandaten. Keine Unternehmensnummer, keine Auswertung 139.

Eventuell geht's über das SV-Meldeportal, aus LODAS jedenfalls nicht (mehr).

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Steffi69
Einsteiger
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Die Unternehmensnummer ist vorhanden aber Unfallversicherung ist inaktiv. Das soll auch so sein. Aber es kann doch nicht Sinn und Zweck sein, das ich zur Übermittlung der Betriebsdatenpflege  jedesmal die Unfallversicherung aktivieren muß. Wie oft müssen die Betriebsdaten den übermittelt werden?

 

 

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rschoepe
Experte
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Eigentlich™ nur bei Änderungen. Und letztens war nochmal eine (zweite) Initialmeldung für das Unternehmensregister fällig, in der Betriebs- und Unternehmensnummer verknüpft werden.

Vielleicht musste ich sie auch deshalb angeben, wo ich darüber nachdenke …

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Steffi69
Einsteiger
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Für mich  stellt sich die Frage, wenn die Betriebsdatenpflege für alle Betriebe verpflichtend ist, wie es dann dazu kommen kann,  das ohne bestehende Mitgliedschaft nicht übermittelt werden kann.

 

Müßte hier die Übermittlung nicht trotzdem möglich gemacht werden, denn es gibt ja eben auch diese Sonderfälle.

 

Steffi69

 

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pogo
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@Steffi69  schrieb:

Für mich stellt sich die Frage, wenn die Betriebsdatenpflege für alle Betriebe verpflichtend ist, wie es dann dazu kommen kann,  das ohne bestehende Mitgliedschaft nicht übermittelt werden kann.

Die Betriebsdatenpflege ist doch aber nur nötig, wenn du Arbeitnehmer beschäftigst. Ohne Arbeitnehmer braucht man keine Betriebsnummer und kann keine Betriebsdatenpflege übermitteln.

Mir ist nicht bekannt (oder ich habs vergessen), dass alle Unternehmen Betriebsdaten pflegen müssen, auch wenn es keine Arbeitnehmer gibt.

 

Eine Unternehmensnummer muss man aber immer beantragen, egal ob man Arbeitnehmer beschäftigt oder nicht.

Siehe "Kompaktinformation zur Vergabe der Unternehmensnummer (PDF, 86 kB, nicht barrierefrei)" 

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letzte Antwort am 04.11.2025 18:17:57 von pogo
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