Ich glaube, hier ging es nicht um die Abholung von Kontoumsätzen in DUO, sondern um das Ersetzende Scannen der Original-Papierkontoauszüge der Bank. Sofern die Bank ein Postfach anbietet und dort die Original-pdf-Auszüge 10 Jahre vorhält, ist alles i.O. Wenn die Auszüge nur zur Archivierung gescannt in DUO abgelegt werden sollen, benötigt man eine Verfahrensdokumentation. Die meisten Banken, die ich kenne, bieten mittlerweile statt Papier pdf-Auszüge an. Das ist eleganter und steuerlich zulässig.
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