Geht es (nur) darum, eine Vollmacht in der VDB einzupflegen, jedoch ohne Steuerkonto-Abruf? Was meinen Sie mit: "Im Rahmen des Abrufs kann dieser nicht gesondert gelöscht werden"? Möglicherweise müssen Sie das hier in der Vollmacht aktivieren (Kreuz setzen, geht ggf. nur bei einer neuen Vollmacht): "Vollmacht zum Abruf von bei der Finanzverwaltung gespeicherten steuerlichen Daten12 Die Vollmacht erstreckt sich im Ausmaß der Bevollmächtigung nach Zeilen 7 bis 15 und 21 bis 28 auch auf den elektronischen Datenabruf hinsichtlich der bei der Finanzverwaltung zum/zur oder für den/die Vollmachtgeber/in gespeicherten steuerlichen Daten, soweit die Finanzverwaltung den Weg hierfür eröffnet hat. Diese Abrufbefugnis wird nicht erteilt." Bin aber nicht sicher, ob sich das auch / nur auf das Steuerkonto-online bezieht. Man muss die VDB nicht bemühen, vl. ist es sinnvoller eine Papiervollmacht zum Fa zu senden, dann kann man zwar keine Daten abrufen, bleibt aber handlungsfähig. Eine Frage bleibt dann aber doch - warum sollen Sie das Steuerkonto nicht einsehen? Eine wichtige Info für den Steuerberater.
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