Ist jetzt keine Antwort auf Ihre Frage, aber ich frage mich gerade, was bei der Kurzarbeitergeldprüfung rauskommt, wenn der Arbeitgeber Geld genug "über" hatte, um die Inflationsausgleichsprämie zahlen. Man kann doch eigentlich nicht einerseits sagen "wir haben nicht genug Einnahmen, um das volle Gehalt zu zahlen" und den Staat um Unterstützung bitten und gleichzeitig Beträge steuer- und sv-frei auszahlen. Das sieht für mich persönlich nach einer Umwandlung Gehalt in IAP aus. Ist aber nur meine persönliche Einschätzung und keine Antwort auf Ihre Frage. Ich würde meinem Mandanten meine Bedenken für die KUG-Prüfung mitteilen.
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