Sehr geehrter Herr Hänsch, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Wir werden diese Aspekte bei den Planungen berücksichtigen, möglicherweise als Option. Im Rahmen der ZV-Maßnahme ist die Forderungsaufstellung als Anlage zu betrachten. Informationen zum Titel sind dabei immer im "Hauptdokument" aufgeführt. Die Beschreibung des Titels enthält i.d.R. Bezeichnung, Datum, Gericht sowie Aktenzeichen. a) "Formulare" (=Maßnahmen) aus der Zwangsvollstreckung: Gerichtsvollzieherauftrag -> Titel werden im Formular im Bereich C "die Anlag/-n" Vollstreckungstitel aufgeführt Pfändungs- und Überweisungsbeschluss -> Titel werden im Formular auf Seite 2 "Nach dem Vollstreckungstitel / ..." aufgeführt Durchsuchungsanordnung -> Titel werden im Formular auf Seite 2 "Auf Antrag des Gläubigers wird ..." aufgeführt b) Die Angaben zum Titel sind analog auch für bei ZV-Maßnahmen, die als Word Dokument erzeugt werden, enthalten: Vollstreckungsandrohung, Räumungsauftrag, Herausgabeauftrag, Vorläufiges Zahlungsverbot, Durchsuchungsanordnung (nachts), Eintragung einer Zwangshypothek. Mit freundlichen Grüßen Silvia Kubisch Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt
... Mehr anzeigen