Hallo Herr Kollege,
in der Tat scheint hier noch Nachbesserungsbedarf.
Mir ist aufgefallen, dass man zwar an einen Beteiligten mit hinterlegter E-Mailadresse schreiben kann, diese aber in das Schriftstück nicht eingebunden wird. Da steht dann nur: "Vorab per E-Mail:" Die hinterlegte Mail-Adresse wird aber nicht verwendet.
Hallo Herr Hayko,
haben Sie in ihrem Fall einen Ansprechpartner eines Aktenbeteiligten im Fenster "Schreiben erstellen" ausgewählt? In diesem Fall wird nach Installation der 11.0 die hinterlegte E-Mail-Adresse nicht im Schreiben eingefügt. Wir entschuldigen uns für den Fehler. Er wird mit dem Service-Release 8.11 (voraussichtlich 29.09.2017) behoben. Dann wird wieder das Feld Adressen.Aktuell.Email des Ansprechpartners im Schreiben eingefügt; derzeit wird hier das Feld Adressen.Aktuell.Email des übergeordneten Adressaten eingefügt; bzw. nichts, wenn die E-Mail-Adresse nicht in den Stammdaten angelegt ist.
Siehe Dok. 1021826 Aktuelle Version von DATEV Anwalt classic unter 1.1.2.
Mit freunlichen Grüßen
Silvia Kubisch
Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt
Sehr geehrter Herr Ganter,
das kann ich gut verstehen.
Vielleicht können Ihre Sekretariats-Mitarbeiter alternativ ein neues Vorgehen probieren:
In diesem Fall bleibt die Digitale Dokumentenablage außen vor und Sie können auch in anderen Fenstern weiterarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Kubisch
Produktmanagment Rechtsanwaltsmarkt
Hallo Fr. Kubisch,
die "Fehlerbehebung" finde ich überhaupt nicht gut. Ich empfinde es eher als Fehler wenn bei einem Schreiben an z.B. die den Gegner vertretende Anwaltskanzlei nicht die Kommunikationsdaten des Sachbearbeiters, sondern der Kanzlei gezogen werden. Das Schreiben richtet sich in der Regel nicht an den Sachbearbeiter, sondern die Kanzlei und dort den Sachbearbeiter. Rechtlich bestehen hier riesige Unterschiede, die auch in der Software berücksichtigt werden sollten. Daher war/ist m.E. das derzeitige Programmverhalten das rechtlich richtige, wenn vielleicht auch "unbequeme".
Wenn hier der Bequemlichkeit Vorschub geleistet wird, wäre eine Systemeinstellung, die das Programmverhalten Kanzleiindividuell steuert sinnvoller.
mfg.
Andreas G. Müller
Hallo Hr. Müller,
was meinen Sie damit genau? Nach Ausbau des Fehlers werden ja genau die Kommunikationsdaten des Sachbearbeiters (Ansprechpartners) im Schreiben herangezogen. Wenn ich den übergeordneten Adressaten anschreiben möchte, muss dieser als Empfänger ausgewählt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Kubisch
Produktmanagment Rechtsanwaltsmarkt
Sehr geehrte Frau Silvia Kubisch,
- Funktioniert nicht mit DMS
- Wird aus der Dokumentenablage die Word Datei kopiert, PDF ist aber gewünscht...
Trotzdem, vielen Dank für den Tipp
Grüße
Rolf Ganter
Hallo Herr Ganter,
unser work-a-round ist:
1. benötigte Datei als pdf exportieren
2. Dieses dann händisch an die E-Mail anhängen.
Nicht schön, aber funktioniert
Sehr geehrter Herr Hayko,
vielen Dank. Genau so machen es die Mädels, nicht toll, geht aber.
Grüße
Rolf Ganter
Hallo Fr. Kubisch,
Ich habe habe mich auf den Satz bezogen:
"Die Kommunikationsdaten E-Mail-Adresse, Faxnummer und Telefonnummer des Ansprechpartners werden bei Einsatz der neuen Schriftguterstellung wieder anstatt der Kommunikationsdaten des übergeordneten Beteiligten in erstellte Schreiben eingefügt."
Dieses Vorgehen ist rechtlich falsch: Empfänger des Schreibens ist nicht der Ansprechpartner sondern der Adressat.
Die Kanzlei Müller & Himmelstoß hat den Ansprechpartner Andreas G. Müller. Ein Schreiben ist daher an die
Kanzlei Müller & Himmelstoß
z.Hd. Herrn RA Andreas G. Müller
...
zu adressieren unter Verwendung der Kommunikationsdaten der Kanzlei, nicht an mich persönlich. Keiner würde einen Brief unmittelbar an den Ansprechpartner senden, sondern stets an den Adressaten z.Hd. des Ansprechpartners.
Wenn ich ein Schreiben an die Kanzlei unter Verwendung meiner persönlichen Kommunikationsdaten versende dient dies einer falsch verstanden Vereinfachung der Kommunikation.
Das uns das beA zu einer solch rechtlich falschen Vorgehensweise zwingt, in dem es - derzeit - nur persönliche Postfächer gestattet ist ein Armutszeugnis ohne gleichen, aber kein Grund, diesem falschen Vorbild zu folgen. Wie sollen wir von anderen eine rechtskonfrome Arbeitsweise erwarten, wenn wir selbst dazu nicht in der Lages sind; oder muss ich auch an dieser Stelle meine Minimalerwartungen gegen NULL absenken.
mfg.
Andreas G. Müller
NACHTRAG: In meinem SKXXX36166 hatte ich nachgefragt, warum in der 11.0 die Kontaktdaten des AP gezogen werden und nicht des Adressaten (allerdings "nur" bei Schreiben die im Untergrund noch über den alten Dialog laufen). Die damalige Antwort hatte ich noch anders verstanden.
Sehr geehrter Herr Müller,
bezüglich Ihrer Bemerkungen zu beA gebe ich Ihnen völlig Recht. Ich habe von Anfang an nicht verstanden, was das Anwalts-Postfach (ohne Kanzlei-Postfach) soll. Warum? Ganz einfach, beauftrage ich eine Kanzlei oder einen Anwalt in der Kanzlei?
Was passiert, wenn der Anwalt de Kanzlei verlässt? Vielleicht im Streit? Babypause? Wie soll das Handling (Fall/Akten bezogen) dann verlaufen? Was passiert, wenn z.B. der Arbeitsrechtler wechselt, die ganzen Akten auf einen neuen Arbeitsrechtler übertragen werden?
PS: Nein, rechtlich hab ich keine Ahnung, bin nur ein kleiner EDV'ler, mir schwarnt "Böses"...
PPS: Ok, jetzt bin ich völlig abgedriftet....
Schönen Abend
Hallo Herr Müller,
ich glaube, das ist ein Missverständnis. Zwar werden die Kommunikationsdaten
des Ansprechpartners genommen, jedoch nicht die Adressdaten. In das Adressfeld bei Schreiben wird weiterhin die Name und Adresse des direkt übergeordneten Adressaten ersetzt; nur für E-Mails (z. B. für "Vorab per E-Mail") wird die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners ersetzt, bzw. für Fax die Faxnummer - sollte der Ansprechpartner eine Faxnummer haben. Zusätzlich wird in die Adresse die Anrede des Ansprechpartners eingesetzt (mit "Herrn" oder "Frau", zH. ist glaube ich nicht mehr DIN-gemäß), und auch die Briefanrede des AP wird im Text verwendet (siehe fett markierte Daten - diese stammen vom AP). Die nicht fett markierten Daten stammen vom übergeordneten Adressaten.
Beispiel:
Herrn
Moritz Musterschuldner
Herrn Marcus Ansprechpartner1
Musterstr. 1
20095 Hamburg
Vorab per E-Mail: marcus@ansprechpartner1.de
Vorab per Telefax: 0911 235343
Sehr geehrter Herr Ansprechpartner1,
siehe Vorbelegung des Ansprechpartners im Fenster "Schreiben erstellen".
Viele Grüße
Silvia Kubisch
Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt
Hallo Fr. Kubisch,
Es war offensichtlich doch kein Missverständnis meinerseits, sondern es wird tatsächlich eine rechtlich nicht haltbare Adressierung unterstützt. der unmittelbare Versand an den Ansprechpartner dient allein der Vereinfachung.
also werde ich unsere Anlagen entsprechend anpassen müssen.
schönen Tag
Andreas G. Müller
Hallo Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Anregung! Ich habe Ihren Wunsch in unsere PSI-Datenbank (PSI 461793) aufgenommen.
Zu diesem Thema gibt es offenbar sehr unterschiedliche Auffassungen in den Kanzleien; wir hatten die Änderungen erst aufgrund vieler Kundenwünsche erst neu ins Service-Release aufgenommen.
Wir werden die Rückmeldungen zu diesem Thema sammeln und dann entscheiden, ob wir hier nochmal Änderungen vornehmen müssen.
Viele Grüße
Silvia Kubisch
Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt
Jetzt muss ich ja noch mal nachfragen:
Woher werden welche Daten gezogen?
Die Anlage in den Stammdaten erfolgt doch wie folgt:
Gegner -> Kanzlei -> Anwalt als AP (bei Kanzleien)
Gegner -> Anwalt (bei Einzelanwälten)
oder auch
GmbH & Co. KG -> Komplementär GmbH -> GF
Bei der Adressierung wähle ich aus, wer Empfänger sein soll. Das ist in der Regel z.B. die GmbH & Co. KG oder die Kanzlei. Das kann ich dann noch genauer darstellen, so dass im Hause des Adressaten die Post in der Poststelle direkt an den richtigen Adressaten weitergeleitet werden kann. Ich schreibe also an:
xy GmbH & Co. KG
Herr GF zz
ABC-Straße
Hamburg
Ebenso ist es bei einer Kanzlei. Da ist es doch richtig, dass ich dem System sage, welcher AP direkt angesprochen werden soll, aber die Adressierung an die Kanzlei oder eben die GmbH & Co. KG erfolgt. Ein GF ist normalerweise auch nicht auf dem Briefkasten genannt und die Post kommt zurück. Möglicherweise ist der GF auch hier hinterlegt, aber mit seiner privaten Adresse. Dann kann die Post an die GmbH & Co. KG nicht an diese Adresse, auch wenn der GF den Brief öffnen soll. Diesen GF im Rubrum als Partei zu benennen wäre auch falsch.
Aus diesem Grund glaube ich, dass Sie beide recht haben, aber die Darstellungen durcheinander gingen.
Hallo Herr Hayko,
hierbei geht es nur um den Fall, dass ein Ansprechpartner im Fenster "Schreiben erstellen" ausgewählt wird (Adressat | +Beziehung anlegen | Ansprechpartner). Das gilt nicht für sonstige mittelbare Beteiligte, z. B. den Rechtsanwalt als Beteiligten selbst (RA1); dort werden immer dessen eigene Adressdaten eingespielt.
Es geht Herrn Müller nicht um die Adressierung im Standardschreiben - dort wird bei Auswahl des Ansprechpartners eines Beteiligten nämlich bereits die Adresse des Beteiligten und nicht des Ansprechpartners im Schreiben eingefügt. Nur die Anrede in der Adresse (und im Schreiben) wird direkt aus dem Ansprechpartner eingefügt (fett).
Herrn
Moritz Musterschuldner
Herrn Marcus Ansprechpartner1
Musterstr. 1
20095 Hamburg
Herr Müller geht es aber um die zusätzlichen Kommunikationsdaten, wie z. B.
Diese werden ab dem Service-Release 8.1 auch vom Ansprechpartner ersetzt und nicht wie bisher vom übergeordneten Beteiligten, falls die Platzhalter in der Vorlage eingefügt werden:
Siehe Screenshots im Dok.Vorbelegung des Ansprechpartners im Fenster "Schreiben erstellen".
Viele Grüße
Silvia Kubisch
Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt