Hallo zusammen, ich habe eine Frage an die Experten: Seit September 2019 ist es erforderlich beim Erstellen einer beA-Nachricht, die zuständige Justizbehörde auszuwählen. Es gibt dazu das Dokument 1007051 mit Erläuterungen. Ich dachte bislang, dass dies eine Forderung der Justiz sei, die die DATEV lediglich im Programm umgesetzt hat. Aber so einfach scheint es mir nicht zu sein. Denn wenn ich eine Nachricht direkt im beA-Postfach anlege, muss ich unverändert nur den Empfänger auswählen, während ich bei der Erstellung der Nachricht im DATEV-Ausgangskorb zusätzlich die Justizbehörde auswählen muss. Das ist einerseits doppelte Arbeit, die sich aber mit copy&paste bewältigt werden kann. Andererseits sind uns nun Fälle untergekommen, bei denen es richtig gefährlich werden kann. Gebt mal bei Empfänger Amtsgericht Fürth ein. Es werden dann zwei verschiedene Gericht angezeigt, nämlich Fürth und Fürth/Odw. . Wählt Fürth aus und kopiert das in das Feld Justizbehörde. Dann erhaltet Ihr 3 Gericht zur Auswahl, die alle nur Fürth heißen. Wir haben dort schon das Falsche gewählt und dann geht der Schriftsatz auch prompt an das falsche Gericht mit besten Grüße an die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung. Welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht. Warum wird eine doppelte Empfängerauswahl in das Programm eingebaut, wenn das Postfach bei der BRAK keine doppelte Empfängerauswahl enthält. Bin sehr an Euren Meinungen interessiert.
... Mehr anzeigen