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Justizbehörde auswählen bei Erstellen einer beA-Nachricht

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letzte Antwort am 10.02.2022 09:47:28 von Silvia_Kubisch
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schanzet
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an die Experten:

Seit September 2019 ist es erforderlich beim Erstellen einer beA-Nachricht, die zuständige Justizbehörde auszuwählen. Es gibt dazu das Dokument 1007051 mit Erläuterungen. Ich dachte bislang, dass dies eine Forderung der Justiz sei, die die DATEV lediglich im Programm umgesetzt hat. Aber so einfach scheint es mir nicht zu sein. Denn wenn ich eine Nachricht direkt im beA-Postfach anlege, muss ich unverändert nur den Empfänger auswählen, während ich bei der Erstellung der Nachricht im DATEV-Ausgangskorb zusätzlich die Justizbehörde auswählen muss.

Das ist einerseits doppelte Arbeit, die sich aber mit copy&paste bewältigt werden kann. Andererseits sind uns nun Fälle untergekommen, bei denen es richtig gefährlich werden kann. Gebt mal bei Empfänger Amtsgericht Fürth ein. Es werden dann zwei verschiedene Gericht angezeigt, nämlich Fürth und Fürth/Odw.  . Wählt Fürth aus und kopiert das in das Feld Justizbehörde. Dann erhaltet Ihr 3 Gericht zur Auswahl, die alle nur Fürth heißen. Wir haben dort schon das Falsche gewählt und dann geht der Schriftsatz auch prompt an das falsche Gericht mit besten Grüße an die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung.

Welche Erfahrungen habt ihr damit gemacht. Warum wird eine doppelte Empfängerauswahl in das Programm eingebaut, wenn das Postfach bei der BRAK keine doppelte Empfängerauswahl enthält. Bin sehr an Euren Meinungen interessiert.

Torsten W. Schanze
Rechtsanwalt, LL.M.
Hamburg
agmü
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Sehr geehrter Herr Schanze,

Bedauerlicherweise scheinen Ihre Informationen unvollständig zu sein. Auch auf der Webseite kann und muss die Behörde/Justizinstanz angelegt werden.  Auf der Webseite versteckt sich dieses Feld hinter dem Eintrag "Strukturdatensatz erstellen und anfügen".

behörde.PNG

Die Anforderungen hierzu ergeben sich aus der Bekanntmachung nach § 5 ERVV i.V.m. der Bekanntmachung vom 20.12.2018.

Die doppelte Eingabe lässt sich - derzeit - nicht vermeiden.  Allerdings lässt sich diese Beschleunigen wenn die Gemeinde in der der Empfänger sitzt angegeben wird, dann selektiert das Programm die potentiellen Empfänger.  Bei genauerer Betrachtung werden Sie feststellen, dass der Empfänger lt. Adressverzeichnis und die Bezeichnung der Justizbehörde durchaus abweichen können.  So finden Sie - aus meinem Gerichtsbezirk - bei einer Nachricht an die "Staatsanwaltschaft Augsburg", diese im Adressverzeichnis unter genau dieser Bezeichnung.  Bei der Instanzbehörde finden Sie den Empfäger als "Staatsanwaltschaft beim Landgericht Augsburg".

In der Regel haben die (Amts-)Gerichte für Register- und Grundbuchsachen eine weitere elektronische Adresse.

Auf die Bezeichnung der Empfänger hat die DATEV keinen Einfluss.  Die Verwendung von Copy und Paste um das Behördenfeld zu füllen ist bereits deshalb hochrisikant, weil dort für den Empfänger ein besonderer Code hinterlegt ist; den Sie nur bei Verwendung der Anwaltssoftware sehen; auf der Webseite ist dieser ausgeblendet.

ag.jpg

Nicht ganz nachvollziehen kann ich, wie das falsche AG Fürth ausgewählt werden konnte.  In der Suchmaske wird die Postanschrift des Gerichtes angezeigt. In der Justizbehörde kann über den Code m.E. sehr genau die "richtige" Justizbehörde ausgewählt werden.  Das LG Nürnberg-Fürth, die Sta beim LG Nürnberg, das Grundbuchamt Fürth, das Registergericht Fürth verwenden alle die Codegruppe D33XX. Das AG Fürth mit dem Code M1105 kann daher nicht das "richtige" Gericht sein.

Fürth.jpg

Wird eine gewisse Sorgfalt angewendet lassen sich Erfassungsfehler und damit Adressierungsfehler fast vollständig vermeiden.

Wenn doch der Versand fehlerhaft erfolgt, sollte unter Hinweis auf die unklare Bezeichnung der bereitgestellten Daten einiges zu retten sein.

mit freundlichen Grüßen

Andreas G. Müller

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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schanzet
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Vielen Dank für die Antwort. Allerdings kann ich leider im Ergebnis nicht zustimmen. Das Feld "Strukturdatensatz erstellen und anfügen" ist derzeit kein Pflichtfeld, wenn ich das richtig sehe. Jedenfalls kann ich die Nachricht auch versenden, wenn das Kästchen nicht angehakt wird.

Bei dem Auswahlfenster für die Justizbehörde bei dem Beispiel Fürth wird deutlich, dass das AG Fürth doppelt aufgeführt ist und erst durch Vergleich mit dem Code das Richtige ermittelt werden kann. Dafür muss der Anwender aber wissen, dass es ein Landgericht Nürnberg-Fürth, ein Amtsgericht Fürth und ein Amtsgericht Fürth/Odenwald gibt. Dann kommt er auf die richtige Lösung. Scheint mir nur nicht praktikabel zu sein und ist mit einem nicht unerheblichen Risiko behaftet zu sein.

Es erschließt sich mir noch immer nicht, weshalb der Empfänger und die Justizbehörde doppelt ausgewählt werden müssen. Letztlich handelt es sich m.E. um eine doppelte Adressatenauswahl.

Torsten W. Schanze
Rechtsanwalt, LL.M.
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Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Schanze,

im beA-Webclient ist die Liste Justizbehörde nur dann sichtbar, wenn die Checkbox Strukturdatensatz generieren und anhängen aktiviert ist.

Justizbehoerde_beA-Webclient.gif

Gemäß § 2 Absatz 3 der der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) handelt es sich im Gesetz zwar um eine Soll-Vorschrift.

„(3) Dem elektronischen Dokument soll ein strukturierter maschinenlesbarer Datensatz im Dateiformat XML beigefügt werden, der den nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 bekanntgemachten Definitions- oder Schemadateien entspricht und mindestens enthält…“

Da der Anwender in der Regel nicht genau weiß, ob und wann er einen Strukturdatensatz beifügen muss (z. B. Pflicht bei eEB) hat DATEV sich entschieden, diese Sollvorschrift immer zu berücksichtigen. Im Anwaltspostfach in Anwalt classic wird daher immer ein Strukturdatensatz beigefügt. Deshalb ist in Anwalt classic das Feld Justizbehörde auch ein Pflichtfeld.

Nicht eindeutige Angaben in der Liste Justizbehörde

Von Anwendern wurden DATEV inzwischen 2 scheinbar doppelte Einträge in der Liste Justizbehörde gemeldet. Es gibt für das Amtsgericht Fürth und das Amtsgericht Neustadt scheinbar 2 Einträge.

  • Amtsgericht Fürth: D3304 (Fürth) sowie M1105 (Fürth/Odenwald)
  • Amtsgericht Neustadt: D3309 sowie T3105.

Tatsächlich gibt es die Städte tatsächlich 2mal mit je einem Amtsgericht (z. B. Fürth und Fürth/Odenwald).

Möglicherweise gibt es noch weitere nicht eindeutige Angaben. Wir empfehlen Ihnen dringend, in diesem Fall in der Liste Justizbehörde das Empfängergericht anzurufen und nach der richtigen Kennzahl zu fragen, bevor Sie die beA Nachricht versenden.

Justizbehoerde_Widersprueche.gif

DATEV ist nur Verwender der Liste Justizbehörde und hat keinen Einfluss auf deren Inhalt.

Wir werden das Info-Datenbank-Dokument Justizbehörde in der beA Nachricht an Gerichte im Anwaltspostfach in Anwalt classic auswählen  um diese Informationen ergänzen.

Viele Grüße

Silvia Kubisch

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Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
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schanzet
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Hallo Frau Kubisch,

danke für die Erläuterungen. Ich meine, dass die DATEV hier eindeutig über das Ziel hinausgeschossen ist. Wegen des Charakters einer Sollvorschrift ist im beA-Webclient es eben gerade dem User überlassen, das Häkchen zu setzen. Meines Wissens muss nur bei dem eEB der strukturierte Datensatz mitgeliefert werden. Das betrifft bei uns also 0 Prozent aller Fälle, da in DATEVasp keine eEB abgegeben werden können. Das müssen wir direkt über den beA-Webclient machen. Dennoch müssen wir nun Dank der DATEV in 100 Prozent die Justizbehörde auswählen. Das waren bislang bei uns in diesem  Jahr rund 17000 Dokumente, die wir an Gerichte per beA versandt haben.

Seit September haben wir bei den eEB, die wir über den beA-Webclient abgegeben haben, nicht in einem Fall den Haken gesetzt und hatten bis dato nicht eine Monierung eines Gerichts.

Viele Grüße aus Hamburg

Torsten W. Schanze

Torsten W. Schanze
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Schöninger
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Das Problem, welches ich in diesem Zusammenhang habe, ist, dass ich, wenn ich eine Verwaltungsbehörde per beA anschreiben will, zwingend aufgefordert werde, eine Justizbehörde anzugeben. Das geht natürlich nicht, weil die Verwaltungsbehörde nicht in der Liste der Justizbehörden aufgeführt ist. Ich kann deshalb über Datev keine beA-Nachrichten an Verwaltungsbehörden übersenden. Mache ich hier etwas falsch?

DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
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Siehe meine Anmerkungen dazu in meinem oben stehenden Beitrag. Es handelt sich aus Sicherheitsgründen um ein Pflichtfeld. Richtig ist, dass es bei Verwaltungsbehörden keine Justizbehörde gibt. Wir können das technisch aber leider nicht unterscheiden. Sie können versuchen, ob die Nachricht ankommt, wenn Sie irgendeine Justizbehörde auswählen, da dieses Feld von der Verwaltung idR. gar nicht abgefragt wird.

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
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Vielen Dank. Das werde ich versuchen.

Schöninger
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Interessanterweise hat mich das Programm heute nicht mehr nach der Jusitzbehörde gefragt, nachdem ich gestern manuell die Beteiligte Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Karlsruhe) ausgewählt habe. Möglicherweise liegt das daran, dass es dabei die Safe-ID übernommen hat. Ich werde das beobachten und gegebenenfalls nochmals posten.

schanzet
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Bei uns ist ein neues Problem aufgetreten beim Landgericht Berlin. Wenn zu einer Akte, in der das Landgericht Berlin als zuständiges Zivilgericht hinterlegt ist, eine beA-Nachricht angelegt wird, dann gibt es beim Versenden eine Fehlermeldung, dass die Idendität nicht übereinstimme.

 

Beim beA-Support habe ich erfahren, dass es eine Änderung im beA-Adressbuch gegeben habe. Es gibt nun einmal das Landgericht Zivilsachen und das Landgericht Strafsachen. 

 

Wir mussten bei uns das in der beA-Nachricht vorbelegte Landgericht Berlin herauslöschen und den Empfänger manuell auswählen. Erst dann ging es. 

 

Der beA-Support meinte, hier müsse die DATEV ihre Liste der Justizbehörden aktualisieren.

Torsten W. Schanze
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Carsten_Groß
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Hallo Herr Schanze,

 

danke für den Hinweis. Bei den Justizbehörden konnte ich keinen Unterschied zwischen Webseite und Anwalt classic feststellen.Justizbehörde.png

Ist die Institutsionsverwaltung, IV, in Ihrer Kanzlei auf dem aktuellen Stand? Welches Gericht ist denn auf Verfahrenstabe der Instanz zugeordnet?

Ich werde den  Fall auch mit den Kollegen der IV besprechen.

 

Freundliche Grüße,

 

Carsten Groß

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Hallo Herr Groß,

 

ich habe jetzt eine Lösung gefunden. Ich musste in den Adressatenstammdaten des Landgericht Berlin (1110100) einmal die Safe-ID löschen. Beim nächsten Versenden wurde dann wieder gefragt, ob die Safe-ID gespeichert werden soll. Diese hat sich geändert. Es ist jetzt auch eine govello-Adresse.

 

Nun funktioniert wieder alles schön.

 

Viele Grüße aus Hamburg

 

Torsten Schanze

Torsten W. Schanze
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Silvia_Kubisch
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Hallo @Schöninger ,

 

ab DATEV Anwalt classic 12.15 (Service-Release, 30.12.2021) können Sie neben Gerichten auch andere Behörden – wie z. B. Finanzämter - über das Anwaltspostfach adressieren. In der neuen Version ist das Feld „Justizbehörde“ deshalb kein Pflichtfeld mehr.

 

Wie Sie die Justizbehörde auswählen, lesen Sie unter www.datev.de/hilfe/1007051.

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
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Silvia_Kubisch
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Hallo zusammen,

 

für Anwender von DATEV Anwalt Kommunikationspaket gibt es hier eine Erleichterung:

 

Beim ersten Versand an einen Justiz-Empfänger müssen Sie die Justizbehörde in der Liste manuell auswählen.

 

Wenn Sie die nächste beA-Nachricht an denselben Justiz-Empfänger erstellen, wird in der Liste Justizbehörde der beim letzten Versand ausgewählte Eintrag automatisch vorbelegt.

 

Justizbehörde in der beA-Nachricht an Gerichte im Anwaltspostfach auswählen

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
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letzte Antwort am 10.02.2022 09:47:28 von Silvia_Kubisch
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