Sehr geehrter Herr May, wie Sie Ihre Pflichten als Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der DS-GVO erfüllen, lesen Sie im Einstiegsdokument für den Verantwortlichen im Sinne der DS-GVO bei der Nutzung von DATEV-Produkten. Dort finden Sie unter 5.1 das Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO. Eine beispielhafte Vorgehensweise zur Erfüllung des Auskunftsrechts gem. Art. 15 DS-GVO finden Sie in dem Dokument Auskunftsrecht (Art. 15 DS-GVO). Hier ist beschrieben, wie Sie vorgehen, wenn eine betroffene Person über die zu ihr gespeicherten Daten Auskunft verlangt und welche Voraussetzungen für das Erteilen der Auskunft erfüllt sein müssen (z. B. Identitätsprüfung). In DATEV Anwalt classic selbst sind nur wenige personenbezogene Daten gespeichert, z. B. ggf. der Name des Mandanten in der Aktenbezeichnung, Beteiligung des Mandanten an der Akte, Leistungen für den Mandanten in der Akte, Rechnungen an den Mandanten in der Akte, Forderungen des Mandanten gegenüber seinem Gegner, Zahlungen für und vom Mandanten in der Akte. Welche Daten betroffen sind, finden Sie in der Leistungsbeschreibung DATEV Anwalt classic, Version 8.1, Art.-Nr. 48611 in Nr. 3.3. Wie Sie die in Anwalt classic gespeicherten personenbezogenen Daten auffinden, lesen Sie im jeweiligen Datenschutzsteckbrief, im Falle von Anwalt classic ist das Datenschutz-Steckbrief DATEV Anwalt classic und Customizing-Produkte unter 3.1. Daten, die zum Mandanten oder Adressaten gespeichert sind wie z. B. Adresse und Telefonnummer, Bankverbindung, etc., werden nicht in Anwalt classic, sondern in den Zentralen Stammdaten gespeichert. Hierfür nutzen Sie den Datenschutz-Steckbrief Zentrale Stammdaten, Kap. 3.1. Ein automatisches Auslesen der Daten ist leider nicht möglich und derzeit auch nicht geplant. Es tut mir leid, dass wir Ihnen hier keine komfortablere Lösung bieten können. Mit freundlichen Grüßen Silvia Kubisch Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt
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