Hallo, zukünftige Mitarbeiter, die einen Anspruch auf die Energiepreispauschale haben und bereits im Abrechnungsmonat 08/2022 angelegt wurden, werden in der Lohnsteueranmeldung für August 2022 berücksichtigt. Sollte ein Mitarbeiter die Beschäftigung dann doch nicht aufnehmen, können Sie diesen Mitarbeiter wieder löschen, solange für ihn noch keine Lohnabrechnung durchgeführt wurde bzw. die Lohnabrechnung noch gelöscht werden kann. Beachten Sie bitte dabei, dass die Lohnsteueranmeldung für August korrigiert werden muss. Diese Korrektur ist in Lohn und Gehalt möglich, indem Sie den Monatsabschluss für 08/2022 zurücksetzen und (ohne diesen Mitarbeiter) wieder neu durchführen. Wenn bereits der Monatsabschluss für 09/2022 durchgeführt wurde, ist die Korrektur der Lohnsteueranmeldung für 08/2022 nur noch manuell möglich über - das Programm DÜ -Formular Lohnsteuer-Anmeldung oder - über elster.de Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Dokument – Energiepreispauschale in Lohn und Gehalt abrechnen.
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