Hallo,
ich habe folgendes Problem:
07.2022: Azubi lernt zum 18.07. aus, ab 19.07. wird er als Geselle über die gleiche Personalnummer weitergeführt. Alles laut LexInform entsprechend umgeschlüsselt. Nun beginnt aber natürlich auch theoretisch ab 19.07. das AZK für ihn zu laufen, wie bei den anderen AN auch.
Da für die ersten 18 Tage Stunden aber fehlen (hier erhält er ja noch ein anteiliges Azubigehalt; Eintragung der Stunden im Kalender erst ab 19.07.) frage ich mich ob ich manuell in die Stunden eingreifen kann, ansonsten hätte er ja bereits im Juli ein dickes Minus dastehen. Evtl. eine Statistiklohnart?
Hat jemand ne Idee?
Vielen Dank.
Andrea K.
Hallo Andrea K.,
Sie können unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten in der Registerkarte Arbeitszeitkonto "Abweichende Tarifstunden für den Monatslohn" manuell vorgeben. Mit dieser Eingabe wird die Anwendung auf einen Teilmonat umgesetzt.
Wenn ihr Arbeitszeitkonto nicht an Hand der Monatslohnstunden, sondern aus der Sollarbeitszeit rechnet, muss die Differenz durch die Stunden aus der Ausbildung über die Monatserfassung mit der Lohnart 8600 (Statistiklohnart, Arb.zeitkto.) zu gebucht werden. Die Schlüsselung kann unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Arbeitszeitmodelle | Register Allgemein im Feld "Regelung zur Verarbeitung" und "Verarbeitung von Werten in das oder aus dem Arbeitszeitkonto" geprüft werden.
Vielen Dank,
das hätte ich versucht. LA 8600 91,20 h aber dann kommt folgender Hinweis:
Fehler #LN11162
Sie führen das Arbeitszeitkonto mit Stunden und Beträgen. Im Monat 07/2022 wurde eine Buchung mit
Lohnart 8600 durchgeführt. Mit dieser Lohnart wurden nur Stunden, aber keine Beträge gebucht.
» Buchen Sie nur Lohnarten, die Stunden und Beträge verarbeiten.
Hallo,
bitte entschuldigen Sie das Versehen. Es muss richtigerweise die Lohnart 8610 gebucht werden.